EMIR: Meldebeginne am 12.2.2014 und ESMA-Auslegung zum Backloading
Mit der Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister vom 16. August 2012 (EMIR) sind die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für OTC-Derivate neu geregelt. Adressiert werden in den EMIR nicht nur die Finanzunternehmen, sondern auch alle Industrieunternehmen, soweit sich diese im OTC-Derivategeschäft engagieren.
Lange Zeit war unklar, ab wann die verpflichteten Unternehmen ihren Meldepflichten nach Art. 9 EMIR nachkommen müssen. Die europäische Behörde für Wertpapieraufsicht ESMA gab nun mit Wirkung zum 14. November 2013 die ersten zugelassenen Transaktionsregister bekannt, so dass die Meldepflichten für Derivatgeschäfte ab dem 12. Februar 2014 zu erfüllen sind.
Hinweis
Täglich meldepflichtig sind damit ab dem 12. Februar 2014 sämtliche Arten von Derivatekontrakten (mit Dritten aber auch gruppeninterne Geschäfte), die ein Unternehmen ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen, geändert oder beendet hat. Zudem werden rückwirkende Nachmeldungen des Bestands aller Derivate (sog. Backloading) erforderlich.
Am 20. Dezember 2013 hat die ESMA in ihrem Questions and Answers-Dokument zu EMIR auf bislang im Markt und von den nationalen Aufsichtsbörden anders verstandenen Übergangsregelungen zur Nachmeldung (Art. 5 Nr. 3 und 2 EU-Durchführungsverordnung Nr. 1247/2012) reagiert und klargestellt, dass für Geschäfte die nach dem 16. August 2012 geschlossen wurden und zum Meldebeginn am 12. Februar 2014 noch schwebend sind, eine Meldepflicht unmittelbar am 12. Februar 2014 gilt. Bislang war für diese Geschäfte eine Nachmeldefrist von 90 Tagen, analog der Geschäfte die vor dem 16. August 2012 geschlossen wurden, angenommen worden.
Reporting-Übersicht nach EMIR:

Die Unternehmen können mit entsprechender Registrierung die Meldungen selbst abgeben. Hierzu ist eine Anmeldung beim WM-Datenservice als anerkannte Vergabestelle für die erforderliche Identifikationsnummer (LEI = Legal Entity Identifier) erforderlich. Da der diesbezügliche Standard derzeit international noch erarbeitet wird, werden dann Pre-LEI vergeben, die mit Einführung des endgültigen LEI-Systems in die eigentliche LEI überführt werden. Die großen Bankhäuser/Hausbanken bauen jedoch aktuell mit Hochdruck Dienstleitungen auf, um das Meldewesen für ihre Unternehmenskunden mit zu übernehmen. Dabei wird sich die Dienstleistung in der Regel aber auf die Geschäfte beschränken, bei denen die Banken Gegenpartei sind.
Hinweis
Sofern ein Unternehmen nicht über ein eigenes Treasury zur Erfüllung der Meldepflichten verfügt, sollten die Auslagerungsmöglichkeiten kurzfristig mit den Hausbanken abgestimmt und vereinbart werden. Aber auch wenn das Meldewesen vertraglich ausgelagert wird, verbleibt die Verantwortung für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit beim Meldeverpflichteten selbst.