Die Zielsetzung des neugefassten Modul C des Emittentenleitfadens besteht darin, praktische Hilfestellungen in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben des Kapitalmarkt- und Wertpapierhandelsrechts zu geben. Dabei wird hierbei die bestehende Verwaltungspraxis der BaFin erläutert.
Das entsprechende Modul wurde durch die BaFin grundlegend überarbeitet. Anlass waren vor allem gesetzliche Änderungen, die durch die Einführung der Marktmissbrauchsrichtlinie zu beachten sind. Hierbei hat die BaFin, wie auf ihrer Webseite verkündet, die Verwaltungspraxis insbesondere hinsichtlich der Einordnung von Zwischenschritten und bei der Beurteilung des Kursbeeinflussungspotenzials von Prognosen und Geschäftszahlen als Insiderinformation angepasst.
Der Überarbeitung des Moduls C ging ein Konsultationsverfahren der BaFin voraus (Konsultation 14/2019; WA 11 - Wp 2000-2017/0009). Ebner Stolz hatte sich an diesem Konsultationsverfahrens beteiligt und eine von Katrin Spyra und Felix Müller aus dem CoC Börsennotierte Unternehmen erarbeitete Stellungnahme zu der damals bereits veröffentlichten Konsultationsfassung eingereicht. Die BaFin ist den Vorschlägen und Anregungen dieser Stellungnahme teilweise gefolgt und hat diese in die nunmehr veröffentlichte Version des Moduls C übernommen.
Hinweis: In welchem Umfang die so formulierte Verwaltungspraxis der BaFin zu einer erhöhten Rechtssicherheit der zahlreichen kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen beiträgt, wird die zukünftige Beratungspraxis zeigen. In jedem Fall bewirkt die Überarbeitung alleine aufgrund des nunmehr ausdrücklichen Einbezugs der Marktmissbrauchsrichtlinie einen erheblichen Mehrwert.