deen

Veröffentlichungen

Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen

Mit dem sog. Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz hat der deut­sche Ge­setz­ge­ber die sog. Whistle­blo­wer­Richt­li­nie der EU im Mai 2023 in deut­sches Recht um­ge­setzt. Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz ist für größere Un­ter­neh­men ab 250 Mit­ar­bei­ten­den seit Juni 2023 in Kraft. Klei­nere Un­ter­neh­men ab 50 Mit­ar­bei­ten­den müssen die Vor­ga­ben des Ge­set­zes seit 17.12.2023 be­ach­ten.

Seite von
nach oben