Energieintensive Unternehmen, die beihilfeberechtigten Sektoren angehören, können unterschiedliche Entlastungen erhalten. Um Ihnen die einzelnen Entlastungsmöglichkeiten und Antragsanforderungen darzustellen, laden wir Sie zu unserer Veranstaltungsreihe ein. In drei verschiedenen Blöcken werden wir auf die folgenden Themen eingehen:
Am 11. Mai | Besonderheiten bei Anträgen auf Strompreiskompensation im Antragsjahr 2023
Vor dem Hintergrund des europäischen Emissionshandels und steigender Kosten für Treibhausgasemissionen für die Energieerzeugung, führt dies unmittelbar auch zur Erhöhung der Stromkosten, die bei stromkostenintensiven Unternehmen zu erheblichen Belastungen führen. Unternehmen mit Produktionsprozessen, die einem besonders stromkostenintensiven Sektor oder Teilsektor angehören, können hierbei jedoch auf Antrag durch die Strompreiskompensation entlastet werden.
Die diesjährige Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2022 endet zum 30. Juni 2023.
In unserem Webinar gehen wir detailliert darauf ein, was im Antragsverfahren für das Abrechnungsjahr 2022 zu beachten ist. Basierend auf unserer jahrelangen Erfahrung bei der Prüfung von Anträgen auf Strompreiskompensation weisen wir Sie auf praktische Herausforderungen hin und stehen für Ihre Fragen zu Verfügung.
INHALTE:
- Antragsvoraussetzungen und Details zum Antragsverfahren
- Hinweise zur Ermittlung des Beihilfebetrages
- Hinweise zu den ökologischen Gegenleistungen
- Einzelheiten zur Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Am 17. Mai | Update Carbon-Leakage-Kompensationsantrag für das Abrechnungsjahr 2022
Bereits zum zweiten Mal können Unternehmen, die unmittelbar durch den nationale Emissionshandel spürbar bei den Brennstoffbezugskosten belastet sind, einen Antrag auf Carbon-Leakage-Kompensation bis zum 30. Juni 2023 stellen.
Zur Vermeidung einer Abwanderung von Unternehmen bzw. der Verlagerung von Produktionsstandorten und damit von Kohlenstoffdioxidemissionen in Drittstaaten, d. h. konkret der Gefahr des sog. Carbon Leakage, wurde die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verabschiedet. Damit werden Privilegien in Gestalt einer Beihilfe geschaffen, die von den Unternehmen beantragt werden können, sofern diese den in der Anlage zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beihilfefähigen (Teil)-Sektoren zugeordnet sind.
Wir werden mit Ihnen in unserem Webinar die Neuerungen für das Abrechnungsjahr 2022 vorstellen und Hinweise aus unseren Vorjahresprüfungen und den Nachfragen der DEHSt geben.
INHALTE:
- Neuerungen durch das EnFG im Antragsjahr 2023
- Antragsvoraussetzungen und beihilfeberechtigte Branchen
- Hinweise zur Endabrechnung für das Kalenderjahr 2022
Am 25. Mai | Neuerungen in der Besonderen Ausgleichsregelung durch das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) für stromkostenintensive Unternehmen
Vor dem Hintergrund des europäischen Emissionshandels und steigender Kosten für Treibhausgasemissionen für die Energieerzeugung, führt dies unmittelbar auch zur Erhöhung der Stromkosten, die bei stromkostenintensiven Unternehmen zu erheblichen Belastungen führen. Unternehmen mit Produktionsprozessen, die einem besonders stromkostenintensiven Sektor oder Teilsektor angehören, können hierbei jedoch auf Antrag durch die Strompreiskompensation entlastet werden.
Die diesjährige Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2022 endet zum 30. Juni 2023.
In unserem Webinar gehen wir detailliert darauf ein, was im Antragsverfahren für das Abrechnungsjahr 2022 zu beachten ist. Basierend auf unserer jahrelangen Erfahrung bei der Prüfung von Anträgen auf Strompreiskompensation weisen wir Sie auf praktische Herausforderungen hin und stehen für Ihre Fragen zu Verfügung.
INHALTE:
- Antragsvoraussetzungen und Details zum Antragsverfahren
- Hinweise zur Ermittlung des Beihilfebetrages
- Hinweise zu den ökologischen Gegenleistungen
- Einzelheiten zur Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.