Bundestag und Bundesrat haben im Juni bzw. Juli 2014 dem reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) zugestimmt, in das der „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen“ eingegangen ist. Nach der Zustimmung der EU-Kommission ist das EEG 2014 am 1. August 2014 in Kraft getreten.
Bei unserem Arbeitsfrühstück werden wir die gesetzlichen Regelungen und die Merkblätter bzw. Hinweisblätter zur Antragstellung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorstellen.
Ziel unseres Seminars ist es, Sie zeitnah und umfassend über den Inhalt und die Chancen des reformierten EEG 2014 und insbesondere über die Besondere Ausgleichsregelung zu informieren.
Agenda
9:00 Frühstück
9:30 Vorgaben und Grenzen der EEG-Reform – Welche Rolle spielt Brüssel?
9:45 Fallstricke des Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage
10:15 Kaffeepause
10:45 Vorsicht Falle – Anforderungen an die Wirtschaftsprüferbescheinigung
11:30 Hat das Eigenstromprivileg noch eine Zukunft im EEG?
12:00 Abschließende Diskussion
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
ZielgruppeFach- und Führungskräfte stromkosten- und handelsintensiver Unternehmen sowie an Unternehmen, welche bislang von den Regelungen des EEG profitierten