Derzeit gibt es für Eigenstromerzeugungsanlagen nur ein Thema: Das Energiesammelgesetz. Mit diesem Gesetz sind einschneidende Änderungen im Hinblick auf die Anforderungen des Eigenstromprivilegs verbunden.
Nicht nur der Umgang mit der Weiterleitung von Strom an Dritte wird geregelt, sondern beispielsweise auch neue Regelungen zur Zeitgleichheit der Erzeugung und des Verbrauchs des Stroms.
Kritisch sind schon einfachste Weiterleitungskonstellationen, wie Getränkeautomaten oder eine Stromlieferung an ein Bauunternehmen im Rahmen von Baumaßnahmen. Allein daraus können sich schon Melde- und Zahlungspflichten gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern ergeben. Schlimmstenfalls steht das Eigenstromprivileg komplett auf dem Spiel – Stichwort: Amnestieregelung.
Betroffen ist ausnahmslos jede Form der Eigenerzeugung, egal, ob Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen oder sonstige Anlagen zur Stromerzeugung.
Informieren Sie sich über diesen Themenkomplex bei unserer Veranstaltung, damit Sie die betreffenden Meldungen zutreffend bis 31. Mai 2019 abgeben können.
INHALTE:
- Voraussetzungen des Eigenstromprivilegs
- Eigenstromversorgung und Contracting – Chancen und Risiken
- Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung zum Eigenstromprivileg
- Eigenstromprivileg und Weiterleitungen sowie Meldepflichten
- Die Amnestieregelung in § 104 Abs. 11 EEG
Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.