Die Gebiete der Strom- und Energiesteuer sind komplex und dynamisch zugleich. Das Energierecht ist ebenfalls vielschichtig und häufigen Rechtsänderungen unterworfen.
Die jüngsten wichtigen Änderungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer sind am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Vor allem die Voraussetzungen für bestimmte Stromsteuerbefreiungen wurden modifiziert. So wurden u.a. die Voraussetzungen für die Stromsteuerbefreiungen für sogenannten Grünstrom und in Kleinanlagen (elektr. Nennleistung bis 2 MW) erzeugten Strom eingeschränkt und zudem Erlaubnisvorbehalten unterworfen. Im energiesteuerrechtlichen Steueraussetzungsverfahren entsteht bei geringfügigen Verfahrensabweichungen nicht mehr in allen Fällen zwingend eine Steuer. Ferner wurden die Durchführungsverordnungen geändert und bei der Erfüllung der Transparenzpflichten Erleichterungen eingeführt.
Auch die Bestimmungen zur besonderen Ausgleichsregelung (besAR) und die sonstigen Vergünstigungen bei Abgaben und Umlagen verlangen u.a. eine zunehmend differenzierte Abgrenzung von selbst verbrauchten und an Dritte gelieferte Strommengen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz kommen auf eine Reihe von Unternehmen neue Herausforderungen zu. Diese Schnittstellen zwischen Strom- und Energiesteuer zum Energierecht sowie aktuelle Entwicklungen im Energierecht sollen daher ein weiterer Fokus des Webinars sein. Dabei werden Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis eine wichtige Rolle spielen.
Inhalte des Webinars:
- Aktuelles aus dem Strom- und Energiesteuerrecht
- Aktuelles aus dem Energierecht
- Schnittstellen
- Beantwortung Ihrer Fragen
Ihre Fragen und Anmerkungen senden Sie gerne vorab an: hh-veranstaltungen@ebnerstolz.de