Das Ziel der Arbeitsgruppe: die Anforderungen an die durch Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2, § 111 AktG zu überwachenden Corporate Governance Systeme - Internes Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS), Internes Revisionssystem (IRS) und Compliance Management System (CMS) - sollen klar herausgearbeitet werden. Von einer Ausstrahlungswirkung der aktienrechtlichen Vorgaben auf andere unternehmerisch geprägte Rechtsformen bei vergleichbarer Komplexität oder Größe der Organisation ist u. E. klar auszugehen. Der IDW hat hierzu nach dem IDW PS 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen nun weitere Standards zur Prüfung von Risikomanagementsystemen IDW EPS 981, zur Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung IDW EPS 982 sowie zur Prüfung Interner Revisionssysteme im Entwurf vorgelegt.
Nach Auffassung des Institute of Internal Auditors als Berufsgremium der Internen Revisoren muss mindestens alle fünf Jahre eine externe Beurteilung der Internen Revision von einem qualifizierten und unabhängigen Beurteiler durchgeführt werden, um eine von Interessenkonflikten freie Beurteilung über die Übereinstimmung mit der Definition der Internen Revision und den Standards sowie die Einhaltung der Berufspflichten (Ethikkodex) zu gewährleisten.
Auf Basis der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) und dem IDW liegt hierzu nun ein praxisbezogener Standard vor, der die Sichtweise der Revisionspraktiker und die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung von „Quality Assessments“ gemäß den Anforderungen des DIIR berücksichtigt und der einheitliche Vorgaben für eine Beurteilung der Internen Revision für den Berufsstand verbindlich festlegt.
Der IDW EPS 983 bzw. der DIIR Revisionsstandard Nr. 3 „ Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessments)“sieht verpflichtend eine Beurteilung des Internen Revisionssystems anhand der Regelungen der verbindlichen Elemente der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision („International Professional Practices Framework“ - IPPF) vor. Auf diese Weise bekommen Unternehmen konsistente Regelungen an die Hand, die für eine angemessene und wirksame Interne Revision erfüllt sein müssen. Der dem IPPF zugrunde liegende Katalog fordert eine kriterienbasierte Überprüfung
- der grundlegenden Faktoren der Interne Revision (Organisation mit schriftlichen Regelungen, Einordnung im Unternehmen/Neutralität und Tätigkeitsfelder; angemessenes Budget/Ressourcen; standardisierte und risikoorientierte Revisionsplanung)
- der Durchführung der einzelnen Revisionsprojekte (Vorbereitung, dokumentierte Prüfung, standardisierte Berichterstattung, effektiver Follow-Up Prozess)
- der eingesetzten Mitarbeiter (Auswahl, Entwicklung/Fortbildung, Führung der Internen Revision).
Hinweis
Das IDW und das DIIR haben den Entwurf eines Standards zur Prüfung von Internen Revisionssystemen gemeinschaftlich erarbeitet. Im Ergebnis wird so auch die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfer und Revisor weiter intensiviert und kann zum Nutzen der Unternehmen über das bisherige Modell einer reinen Kooperation bzw. eines Informationsaustausch zwischen Sachverständigen hinaus deutlich verstärkt werden.
Ebner Stolz kann die Interne Revision und auch die Unternehmensorgane hierbei auf jeder Ebene unterstützen, zum einen um die organisatorischen Anforderungen durch Umsetzungsberatung im Sinne eines Sparringspartners oder durch Übernahme von Revisionsprojekten im Outsourcing adäquat umzusetzen, zum anderen um durch Prüfung der Wirksamkeit des Revisionssystems einen objektivierten Nachweis der ermessensfehlerfreien Ausübung der Organisations- und Sorgfaltspflichten des Vorstands und des Aufsichtsrat zu leisten.