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Erben im Ausland hat seine Tücken

DIE WELT N24

Ab Au­gust gilt neues EU-Er­brecht. Und eine deut­sche Spe­zi­al­re­gel ver­liert in vie­len Fällen ihre Wirk­sam­keit: das Ber­li­ner Tes­ta­ment

„Je nach Land las­sen sich im Tes­ta­ment oder im Erb­ver­trag auch Re­ge­lun­gen ver­ein­ba­ren, die nach deut­schem Er­brecht so nicht möglich sind“, sagt Heike Schwind, Rechts­anwältin und Steu­er­be­ra­te­rin bei der Prüfungs­ge­sell­schaft Eb­ner Stolz in Stutt­gart.

Le­sen Sie hier den vollständi­gen Ar­ti­kel: Er­ben im Aus­land hat seine Tücken

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