Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wurde das erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungssystem im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmensvermögen aufgrund der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Begünstigungsregelungen neu konzipiert. Von dieser Gesetzesänderung sind zahlreiche mittelständische Unternehmen betroffen, bei denen ein Generationswechsel bevorsteht. Im Rahmen der für Sie kostenfreien Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Gesetzesänderungen und Informationen darüber, in welchen Fällen eine Anpassung der bisherigen Nachfolgeplanung, sei es im Hinblick auf eine künftig beabsichtigte Schenkung von Unternehmensvermögen oder bzgl. der Anpassung von Testamenten, erforderlich ist. Zudem kann auch bereits heute die Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge empfehlenswert sein, um einen zusätzlichen Bewertungsabschlag bei künftigen Übertragungen zu erlangen.