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Mittelstandstalk: Einführung der eRechnung - Herausforderungen und Lösungen für Unternehmen

Mit dem In­kraft­tre­ten des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes wird ab dem 01.01.2025 die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung im B2B-Be­reich ein­geführt. Ab die­sem Da­tum muss je­der Un­ter­neh­mer für im In­land steu­er­bare Umsätze im B2B-Be­reich in der Lage sein, eRech­nun­gen zu emp­fan­gen und zu ver­ar­bei­ten.

Esra Lau­bach, FI­NANCE-Re­dak­teu­rin bei F.A.Z. Busi­ness Me­dia, dis­ku­tiert in der ak­tu­el­len Folge un­se­res Pod­casts "Mit­tel­standstalk" mit Ro­bert Ba­ckes, Steu­er­be­ra­ter, Um­satz­steu­er­ex­perte und Part­ner bei RSM Eb­ner Stolz in Köln so­wie Mar­tin Da­niel Rieg, Steu­er­be­ra­ter und Di­rec­tor bei RSM Eb­ner Stolz in Stutt­gart über die prak­ti­schen Um­set­zungs­schritte und Her­aus­for­de­run­gen bei der Einführung der eRech­nung.

So viel be­reits vorab: Rech­nun­gen per E-Mail im PDF-For­mat sind keine eRech­nun­gen. Er­for­der­lich ist eine Rech­nung in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat, das der Norm EN 16931 ent­spricht oder mit die­ser in­ter­ope­ra­bel ist (z.B. XRech­nung im XML-For­mat), die eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermöglicht. Von der eRe­chungs­pflicht be­trof­fen sind alle im In­land steu­er­ba­ren Umsätze zwi­schen inländi­schen Un­ter­neh­mern. Nicht um­fasst von den neuen Vor­ga­ben sind Ver­brau­cher oder ausländi­sche Un­ter­neh­men mit rei­ner um­satz­steu­er­li­cher Re­gis­trie­rung in Deutsch­land. Die Um­stel­lung auf die eRech­nung ge­lingt nur, wenn Steu­er­ab­tei­lung, Rech­nungs­we­sen, Ein­kauf, Ver­kauf und IT eng zu­sam­men­ar­bei­ten, da so­wohl um­satz­steu­er­re­le­vante In­for­ma­tio­nen als auch eine Sys­tem­in­te­gra­tion er­for­der­lich ist. Eine reine Überg­abe ei­nes An­pas­sungs-Pro­jekts an die IT-Ab­tei­lung ist zu kurz ge­grif­fen. Un­ter­neh­men soll­ten frühzei­tig mit der Be­stands­auf­nahme und Ana­lyse ih­rer Rech­nungs­pro­zesse be­gin­nen, um den in­di­vi­du­el­len Res­sour­cen­auf­wand ab­zu­schätzen. Hier kann der RSM Eb­ner Stolz eRech­nung Rea­di­ness Check wei­ter­hel­fen. Auch können die Er­fah­run­gen aus an­de­ren Staa­ten hilf­reich sein.

Hinweis

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum Nach­le­sen zum Thema prak­ti­sche Um­set­zung der eRech­nung fin­den Sie hier.

 

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