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Steuerberatung

Der eRechnung Readiness Check: Erste Einschätzung Ihres Handlungsbedarfs

Schon ab 2025 müssen inländi­sche Un­ter­neh­mer in der Lage sein, Rech­nun­gen in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat zu emp­fan­gen und zu ver­ar­bei­ten. Die An­pas­sung der bis­he­ri­gen Rech­nungs­pro­zesse an die vom Ge­setz­ge­ber an­ge­streb­ten voll­di­gi­ta­li­sier­ten Sys­teme setzt da­bei zunächst eine sorgfältige Ana­lyse der bis­he­ri­gen Ab­rech­nungs- und Rech­nungs­ein­gangs­pro­zesse vor­aus, um ab­schätzen zu können, in wel­chem Um­fang tech­ni­sche und per­so­nelle Res­sour­cen für die Um­stel­lung er­for­der­lich sind. Der RSM Eb­ner Stolz eRech­nung Rea­di­ness Check ermöglicht eine schnelle Erstein­schätzung Ih­res Hand­lungs­be­darfs im Hin­blick auf die Einführung der eRech­nung.

Gerne führen wir den eRech­nung Rea­di­ness Check kurz­fris­tig mit Ih­nen durch. Spre­chen Sie uns an (vida@eb­ner­stolz.de)!

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Worum geht es?

Mit dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz wird in Deutsch­land erst­mals die ob­li­ga­to­ri­sche elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat für be­stimmte Umsätze ein­geführt. Diese Ver­pflich­tung be­steht für im In­land steu­er­bare Umsätze zwi­schen inländi­schen Un­ter­neh­mern und gilt grundsätz­lich ab dem 01.01.2025.

Aus Ver­ein­fa­chungsgründen dürfen Un­ter­neh­mer für in 2025 und 2026 aus­geführte Umsätze überg­angs­weise bis zum 31.12.2026 grundsätz­lich wei­ter­hin an­dere Rech­nungs­for­mate ein­schließlich der Pa­pier­rech­nun­gen ver­wen­den.

Hin­weis: Un­abhängig da­von muss je­der inländi­sche Un­ter­neh­mer al­ler­dings ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, eRech­nun­gen zu emp­fan­gen und zu ver­ar­bei­ten.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Einführung der eRech­nung fin­den Sie hier.

Schnelle Analyse des Handlungsbedarfs mit dem eRechnung Readiness Check

Abhängig von der bis­he­ri­gen Um­set­zung der Pro­zesse für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen kann der Zeit- und Res­sour­cen­auf­wand für die ge­setz­lich vor­ge­schrie­bene Um­stel­lung auf die Ver­wen­dung und Ver­ar­bei­tung von eRech­nun­gen er­heb­lich sein.

Mit un­se­rem RSM Eber Stolz eRech­nung Rea­di­ness Check er­hal­ten Sie auf Ba­sis der Aus­gangs­lage in Ih­rem Un­ter­neh­men eine schnelle Ein­schätzung des in­di­vi­du­el­len Hand­lungs­be­darfs zu einem Pau­schal­preis.

Für die Er­he­bung des Ist-Zu­stands der Rech­nungs­pro­zesse führt ein Um­satz­steu­er­ex­perte aus un­se­rem Haus mit Ih­rem An­sprech­part­ner aus dem Rech­nungs­we­sen oder der Steu­er­ab­tei­lung ein struk­tu­rier­tes In­ter­view zu Ih­ren Rech­nungs­pro­zes­sen.

Un­se­rem eRech­nung Rea­di­ness Check liegt ein ei­gens ent­wi­ckel­tes tool­ba­sier­tes Sco­ring-Mo­dell für Ihre Ant­wor­ten zu Grunde. Dies ermöglicht eine au­to­ma­ti­sierte Aus­wer­tung Ih­rer Ant­wor­ten ver­bun­den mit ei­ner Ein­ord­nung, ob ho­her, mitt­le­rer oder ge­rin­ger An­pas­sungs­be­darf an den Pro­zes­sen Ih­res Un­ter­neh­mens be­steht.

Auf die­ser Grund­lage er­hal­ten Sie im An­schluss an das In­ter­view Ihre in­di­vi­du­elle Aus­wer­tung. Diese enthält eine Check­liste mit den bei Ih­nen er­for­der­li­chen Maßnah­men in den Ka­te­go­rien Rech­nungs­ein­gang, Rech­nungs­aus­gang und tech­ni­sche Um­set­zung.

Gerne ste­hen wir Ih­nen über die Erstein­schätzung hin­aus bei den wei­te­ren Schrit­ten zur Einführung der eRech­nung in Ih­rem Un­ter­neh­men zur Verfügung.

 

Sprechen Sie uns gerne hier direkt an, wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum eRechnung Readiness Check oder an einer Terminvereinbarung haben.

 

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