Der eRechnung Readiness Check: Erste Einschätzung Ihres Handlungsbedarfs
Schon ab 2025 müssen inländische Unternehmer in der Lage sein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Anpassung der bisherigen Rechnungsprozesse an die vom Gesetzgeber angestrebten volldigitalisierten Systeme setzt dabei zunächst eine sorgfältige Analyse der bisherigen Abrechnungs- und Rechnungseingangsprozesse voraus, um abschätzen zu können, in welchem Umfang technische und personelle Ressourcen für die Umstellung erforderlich sind. Der RSM Ebner Stolz eRechnung Readiness Check ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung Ihres Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Einführung der eRechnung.
Gerne führen wir den eRechnung Readiness Check kurzfristig mit Ihnen durch. Sprechen Sie uns an (vida@ebnerstolz.de)!
Worum geht es?
Mit dem Wachstumschancengesetz wird in Deutschland erstmals die obligatorische elektronische Rechnungsstellung in einem strukturierten elektronischen Format für bestimmte Umsätze eingeführt. Diese Verpflichtung besteht für im Inland steuerbare Umsätze zwischen inländischen Unternehmern und gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2025.
Aus Vereinfachungsgründen dürfen Unternehmer für in 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze übergangsweise bis zum 31.12.2026 grundsätzlich weiterhin andere Rechnungsformate einschließlich der Papierrechnungen verwenden.
Hinweis: Unabhängig davon muss jeder inländische Unternehmer allerdings ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Weitere Informationen zur Einführung der eRechnung finden Sie hier.
Schnelle Analyse des Handlungsbedarfs mit dem eRechnung Readiness Check
Abhängig von der bisherigen Umsetzung der Prozesse für elektronische Rechnungen kann der Zeit- und Ressourcenaufwand für die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung auf die Verwendung und Verarbeitung von eRechnungen erheblich sein.
Mit unserem RSM Eber Stolz eRechnung Readiness Check erhalten Sie auf Basis der Ausgangslage in Ihrem Unternehmen eine schnelle Einschätzung des individuellen Handlungsbedarfs zu einem Pauschalpreis.
Für die Erhebung des Ist-Zustands der Rechnungsprozesse führt ein Umsatzsteuerexperte aus unserem Haus mit Ihrem Ansprechpartner aus dem Rechnungswesen oder der Steuerabteilung ein strukturiertes Interview zu Ihren Rechnungsprozessen.