Schon ab 2025 müssen inländische Unternehmer in der Lage sein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Anpassung der bisherigen Rechnungsprozesse an die vom Gesetzgeber angestrebten volldigitalisierten Systeme setzt dabei zunächst eine sorgfältige Analyse der bisherigen Abrechnungs- und Rechnungseingangsprozesse voraus, um abschätzen zu können, in welchem Umfang technische und personelle Ressourcen für die Umstellung erforderlich sind. Der RSM Ebner Stolz eRechnung Readiness Check ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung Ihres Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Einführung der eRechnung.
Der eRechnung Readiness Check: Erste Einschätzung Ihres Handlungsbedarfs
Weitere Ausgaben
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Wirtschaftsrecht in China 2024
2024 sind in China mehrere entscheidende Veränderungen im Wirtschaftsrecht eingetreten. Diese betreffen insb. investitions- und gesellschaftsrechtliche Aspekte.
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Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten
Derzeit befinden sich noch einige Steuergesetze im Gesetzgebungsverfahren, die - sofern sie final beschlossen werden - zu zahlreichen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 führen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
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Verschärfungen bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen
Ab 2025 gelten in Deutschland inhaltlich und zeitlich verschärfte Vorlagepflichten für Verrechnungspreisdokumentationen. Diese erfordern faktisch eine fortlaufende Aktualisierung der Dokumentation.
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Globale Mindeststeuer: Herausforderung für große Konzerne
Erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 haben große Konzerne zu prüfen, inwieweit ein Steuererhöhungsbetrag aufgrund der Vorgaben der globalen Mindeststeuer zu zahlen ist. Dabei gilt: Selbst wenn alle Konzerneinheiten in Staaten mit einem nominalen Unternehmenssteuersatz weit über dem Mindeststeuersatz von 15 % ansässig sind, ist das Thema globale Mindeststeuer nicht erledigt. Allerdings können vorübergehende Erleichterungen genutzt werden und dürften in vielen Fällen den Administrationsaufwand zeitweise verringern.
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Die steuerliche Forschungsförderung - Chancen erkennen und nutzen
Immer mehr Unternehmen profitieren von der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die mit dem Forschungszulagengesetz im Jahr 2020 eingeführt wurde. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die Förderung nochmals deutlich ausgeweitet, um insb. mittelständischen Unternehmen finanzielle Anreize zu geben, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten anzuregen.