Das Antragsverfahren auf Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014 ist im Wesentlichen abgeschlossen. Das BAFA hat inzwischen mit dem Versand der Bescheide begonnen. Die Einstellung zusätzlicher Merkblätter und Checklisten auf der Homepage des BAFA zeigt die große Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Antragsverfahrens des EEG 2014.
Es gilt, bereits jetzt die Weichen für das Antragsverfahren 2015 zu stellen.
Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen bereits am 20. Januar 2015 gemeinsam mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen ersten Erfahrungsaustausch anbieten.
In der Veranstaltung wollen wir Sie an unseren praktischen Erfahrungen aus dem Antragsverfahren 2014 partizipieren lassen. Es ist nach unserer Erfahrung jetzt noch möglich, durch geeignete und gezielte Weichenstellung das Antragsverfahren 2015 positiv zu beeinflussen. Wir werden Ihnen dazu eine Vielzahl von Hinweisen und Empfehlungen geben. Weiterhin werden wir Ihnen die Verbindungen zwischen dem EEG 2014 und anderen Erstattungen für stromintensive Unternehmen aufzeigen. Offene Fragen zu den bereits erlassenen Bescheiden können in einer offenen Diskussionsrunde besprochen werden.
Der Inhalt des Seminars umfasst folgende Schwerpunkte:
- Die Bedeutung der statistischen Zuordnung - auch und insbesondere beim Spitzenausgleich.
- Die Auskunftsrechte des BAFA - vom Behördenschreiben zum Hausbesuch.
- Die Eichungsanforderungen an die Messtechnik - wie genau ist genau genug?
- Die Grenzen des Eigenversorgungsprivilegs - und die Anforderungen an die Lastgangmessung.
- Die Rückforderungsbescheide des BAFA - wie ist damit umzugehen?
- Nach der Antragstellung ist vor der Antragstellung - Erfahrungen von Ebner Stolz aus der Prüfung von Anträgen auf EEG Begrenzung nach dem EEG 2014 und Vorstellungen von wesentlichen Rückmeldungen des BAFA zu den Anträgen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.