Diese werden im Folgenden in chronologischer Reihenfolge dargestellt:
- 5. Update vom 06.04.2021: Die neu aufgenommenen Fragen in Bezug auf die handelsrechtliche Rechnungslegung betreffen die Sofortabschreibung sogenannter digitaler Vermögensgegenstände und die Qualifizierung stiller Einlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Fremd- oder Eigenkapital in der Handelsbilanz des Inhabers des Handelsgeschäfts. Die Aktualisierung betrifft die Frage zu den während der Coronavirus-Pandemie geltenden Fristen für die Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Erfüllung der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB.
- 4. Update vom 26.02.2021: Die neu aufgenommenen Fragen in Bezug auf die handelsrechtliche und internationale Rechnungslegung betreffen die Aktivierung von bestimmten Coronahilfen in HGB- und IFRS-Abschlüssen auf den 31.12.2020, die handelsbilanzielle Abbildung von sog. Mietzugeständnissen auf Seiten des Mieters sowie die Vereinbarkeit der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen (als sog. prüfender Dritter) mit einer Tätigkeit als Abschlussprüfer für das betreffende Unternehmen.
- 3. Update vom 28.01.2021: Die neu aufgenommenen Fragen in Bezug auf die handelsrechtliche Rechnungslegung betreffen u. a. die Folgebewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens, degressive Abschreibungen in der Handelsbilanz, Bilanzierung von Dauerschuldverhältnissen bei fortgesetzter Entgeltvereinnahmung sowie Anforderungen an die Berichterstattung in Abschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2020 über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das betreffende Unternehmen. Für IFRS-Abschlüsse wurden Ausführungen zu DPR-Prüfungsschwerpunkten, zur Darstellung der Effekte der Corona-Pandemie und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit von Immobilien-Leasingnehmern ergänzt. Des Weiteren wurden Ausführungen zu den Angabepflichten nach HGB und nach IFRS bei wesentlichen Unsicherheiten bei der Beurteilung der Going-Concern-Annahme aufgenommen.
Hinweis: Der Fachliche Hinweis kann hier abgerufen werden.