Für Arbeitnehmer, bei welchen die Arbeitszeit um mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit gekürzt ist, soll das Kurzarbeitergeld gestaffelt nach der Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs erhöht werden: Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt es auf 70 % (bzw. für Eltern 77 %) des Lohnausfalls. Bei einem länger andauernden Kurzarbeitergeldbezug steigt das Kurzarbeitergeld ab dem 7. Monat noch einmal, und zwar auf 80 % (bzw. für Eltern 87 %) des Lohnausfalls. Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes soll voraussichtlich längstens bis zum Jahresende 2020 gelten.
Hinweis
Im Koalitionsausschuss wurde darüber hinaus vereinbart, dass Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1.5.2020 bis zum 31.12.2020 bis zur vollen Höhe ihres regulären Monatseinkommens hinzuverdienen dürfen.