Der Bundestag beschloss am 03.06.2022 das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn un zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“, das der Bundesrat am 10.06.2022 billigte.
Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 01.10.2022 weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Hinweis: Bisher lag der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 01.07.2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen.
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung, sog. Minijobs oder 450-Euro-Jobs aus. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht. Sie passt sich künftig gleitend an.
Die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Damit sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher entlastet werden.