Folgende Kernaussagen wurden dabei in dem Webinar mit rund 120 Teilnehmern mit praktischen Hinweisen und Beispielen unterlegt:
- Alle Waren, die zur Einfuhr oder Ausfuhr aus bzw. in Drittländer vorgesehen sind, haben einen Zollwert, auch wenn kein Kaufgeschäft zugrunde liegt.
- Zur Ermittlung des korrekten Einfuhrumsatzsteuerbetrags ist ein korrekter Zollwert unerlässlich.
- Neben Lieferkosten sind in der Praxis häufig auch Forschungs- und Entwicklungskosten für den Zollwert von Bedeutung.
- Nicht alle durch die Zollbefreiungs-Verordnung zollfrei gestellten Tatbestände sind auch automatisch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
- Unternehmensinterne Prüfungen und deren Dokumentation hinsichtlich des Zollwerts tragen zur Vermeidung von Korrekturen und damit einhergehenden Nacherhebungen bei.
Einige Impressionen und die wichtigsten Learnings aus unserem Webinar finden Sie hier.
Interesse an weiteren Informationen? Am 6. November 2024 findet bereits unser nächstes Webinar zu zoll- und einfuhrrechtlichen Themen statt.
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