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Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten

Das BMF äußert sich erst­mals zur er­trag­steu­er­li­chen Be­hand­lung von Fonds­eta­blie­rungs­kos­ten, hat da­bei aber aus Prak­ti­ker­sicht den Fo­kus zu stark auf ge­schlos­sene inländi­sche Im­mo­bi­li­en­fonds ge­rich­tet.

Am 14.11.2024 hat das BMF den Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens zur er­trag­steu­er­li­chen Be­hand­lung von Fonds­eta­blie­rungs­kos­ten nach § 6e EStG an die Verbände zur Dis­kus­sion ver­sandt. Die Vor­schrift ist re­le­vant für alle Fonds, die ty­pi­scher­weise als ge­schlos­sene Fonds in der Rechts­form ei­ner Per­so­nen­ge­sell­schaft in Pri­vate Equity, Pri­vate Debt, In­fra­struc­ture oder Real Es­tate in­ves­tie­ren und an de­nen sich in Deutsch­land steu­er­pflich­tige An­le­ger be­tei­ligt ha­ben.

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Nach § 6e EStG dürfen sog. Fonds­eta­blie­rungs­kos­ten bei der Er­mitt­lung des Ge­winn­an­teils des An­le­gers nicht ab­ge­zo­gen wer­den, son­dern sind als An­schaf­fungs­kos­ten zu ak­ti­vie­ren (ge­werb­li­che Fonds) bzw. in einem Merk­pos­ten auf­zu­zeich­nen (vermögens­ver­wal­tende Fonds). Fonds­eta­blie­rungs­kos­ten stel­len die Auf­wen­dun­gen dar, die

  1. zum einen auf den Er­werb der Wirt­schaftsgüter des Fonds ge­rich­tet sind oder
  2. zum an­de­ren in wirt­schaft­li­chem Zu­sam­men­hang mit der Ab­wick­lung in der In­ves­ti­ti­ons­phase ste­hen.
  3. Dazu zählen auch die auf die In­ves­ti­ti­ons­phase ent­fal­len­den Ge­schäftsführungs­vergütun­gen (ma­nage­ment fees).

Das Ent­wurfs­schrei­ben enthält ei­nige re­le­vante Aus­sa­gen. So kann z. B. das Ende der In­ves­ti­ti­ons­phase an­ge­nom­men wer­den, wenn der Fonds 80 % des In­ves­ti­ti­ons­vo­lu­mens (Ei­gen­ka­pi­tal so­wie Fremd­ka­pi­tal) erst­ma­lig in­ves­tiert hat (Rz. 20). Dazu müsste al­ler­dings zu die­sem Zeit­punkt schon fest­ste­hen, wie hoch der fremd­fi­nan­zierte An­teil nach Voll­in­ves­ti­tion ins­ge­samt ist. Ty­pi­scher­weise wer­den bei der Fremd­fi­nan­zie­rung von Be­tei­li­gun­gen Kre­dit­li­nien ver­ein­bart, de­ren In­an­spruch­nahme erst nach der Voll­in­ves­ti­tion be­kannt ist. Rück­wir­kend ist also die Er­mitt­lung des Pro­zent­sat­zes möglich, al­ler­dings nur schätzungs­weise ex ante zum je­wei­li­gen Zeit­punkt. Hilf­rei­cher wäre eine Aus­sage, dass z. B. auf das im Ge­sell­schafts­ver­trag ver­ein­barte Ende der In­ves­ti­ti­ons­phase ab­ge­stellt wer­den kann.

Bei­spiel­haft wer­den in Rz. 12 Fonds­eta­blie­rungs­kos­ten auf­gezählt. Die ge­nann­ten Kos­ten be­zie­hen sich eher auf ge­schlos­sene deut­sche Im­mo­bi­li­en­fonds. Im Hin­blick auf ty­pi­sche im Aus­land do­mi­zi­lierte Fonds, die in Pri­vate Equity, Pri­vate Debt, In­fra­struc­ture oder Real Es­tate in­ves­tie­ren, sind die Aus­sa­gen nur ein­ge­schränkt hilf­reich. Im Hin­blick auf die er­ste Ka­te­go­rie stellt das Ent­wurfs­schrei­ben le­dig­lich klar, dass Auf­wen­dun­gen, die nicht auf den Er­werb der Wirt­schaftsgüter ge­rich­tet sind, ins­be­son­dere sol­che, die auf die Nut­zung der an­ge­schaff­ten Wirt­schaftsgüter ent­fal­len und die auch ein ge­dach­ter Ein­zel­er­wer­ber ab­zie­hen könnte, als Be­triebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten ab­zieh­bar sind (Rz. 26). Ge­rade die Ka­te­go­rie der in wirt­schaft­li­chem Zu­sam­men­hang mit der Ab­wick­lung in der In­ves­ti­ti­ons­phase ste­hen­den Auf­wen­dun­gen wird durch das Ent­wurfs­schrei­ben nicht präzi­siert. Ge­nau dies wäre für die Be­triebsprüfungs­pra­xis al­ler­dings hilf­reich.

Ins­ge­samt ori­en­tiert sich das Ent­wurfs­schrei­ben im Hin­blick auf die Aus­sa­gen zur Berück­sich­ti­gung von Wer­bungs­kos­ten bei vermögens­ver­wal­ten­den Fonds (ab Rz. 28) so­wie Baumaßnah­men i. S. d. §§ 7h und 7i EStG er­kenn­bar am Bau­her­ren­er­lass (BMF-Schrei­ben vom 20.10.2003, Az.IV C 3 - S 2253 a - 48/03).

Wünschens­wert wäre eine Er­wei­te­rung des Fo­kus des BMF-Schrei­bens von ge­schlos­se­nen deut­schen Im­mo­bi­li­en­fonds hin zu ausländi­schen Fonds (Pri­vate Equity, Pri­vate Debt, In­fra­struc­ture oder Real Es­tate), um zu ver­ste­hen, wel­che Auf­wen­dun­gen die Fi­nanz­ver­wal­tung ne­ben ma­nage­ment fees und or­ga­niza­tio­nal costs als Fonds­eta­blie­rungs­kos­ten in der In­ves­ti­ti­ons­phase an­sieht.

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