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Rechtsberatung

ESG Kartellrecht

„Grüne Ko­ope­ra­tio­nen“ kom­men in zahl­rei­chen Markt­seg­men­ten und ent­lang der Wert­schöpfungs­kette in Be­tracht.

Sol­che Zu­sam­men­schlüsse können etwa die Fest­le­gung von Min­dest­stan­dards für Pro­dukte, die ge­mein­same Zer­ti­fi­zie­rung von Lie­fe­ran­ten, Fi­nan­zie­rungs­auf­schläge oder die Ent­wick­lung nach­hal­ti­ger Tech­no­lo­gien be­tref­fen. Maßnah­men können durch eine Bünde­lung von Res­sour­cen und Know-how meist schnel­ler und ef­fi­zi­en­ter um­ge­setzt wer­den, so dass oft­mals Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ven aus Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Wett­be­wer­bern oder ent­lang der Wert­schöpfungs­kette über wett­be­werbs­re­le­vante The­men ent­ste­hen.

Da­bei ist stets das gel­tende Kar­tell­recht zu be­ach­ten, da an­de­ren­falls die Ge­fahr be­steht, dass Wett­be­werbs­behörden ein­grei­fen und Ko­ope­ra­tio­nen un­ter­sagt so­wie Bußgelder verhängt wer­den. Des­halb soll­ten avi­sierte oder be­ste­hende Nach­hal­tig­keits­ko­ope­ra­tio­nen struk­tu­riert und be­wer­tet wer­den, um zu ei­ner rechts­si­che­ren Aus­ge­stal­tung zu ge­lan­gen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Struk­tu­rie­rung und Be­wer­tung von be­ab­sich­tig­ten und be­ste­hen­den Nach­hal­tig­keits­ko­ope­ra­tio­nen.
  • Rechts­si­chere Aus­ge­stal­tung von Ko­ope­ra­tio­nen zwi­schen Wett­be­wer­bern und ent­lang der Wert­schöpfungs­kette
  • Ab­stim­mung mit den Kar­tell­behörden bei Vor­ab­kon­sul­ta­tio­nen
  • An­pas­sung der Ko­ope­ra­ti­ons­vor­ha­ben un­ter Berück­sich­ti­gung der künf­ti­gen Leit­li­nien zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­as­pek­ten
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