Solche Zusammenschlüsse können etwa die Festlegung von Mindeststandards für Produkte, die gemeinsame Zertifizierung von Lieferanten, Finanzierungsaufschläge oder die Entwicklung nachhaltiger Technologien betreffen. Maßnahmen können durch eine Bündelung von Ressourcen und Know-how meist schneller und effizienter umgesetzt werden, so dass oftmals Nachhaltigkeitsinitiativen aus Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern oder entlang der Wertschöpfungskette über wettbewerbsrelevante Themen entstehen.
Dabei ist stets das geltende Kartellrecht zu beachten, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass Wettbewerbsbehörden eingreifen und Kooperationen untersagt sowie Bußgelder verhängt werden. Deshalb sollten avisierte oder bestehende Nachhaltigkeitskooperationen strukturiert und bewertet werden, um zu einer rechtssicheren Ausgestaltung zu gelangen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Strukturierung und Bewertung von beabsichtigten und bestehenden Nachhaltigkeitskooperationen.
- Rechtssichere Ausgestaltung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern und entlang der Wertschöpfungskette
- Abstimmung mit den Kartellbehörden bei Vorabkonsultationen
- Anpassung der Kooperationsvorhaben unter Berücksichtigung der künftigen Leitlinien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten