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Rechtsberatung

ESG M&A

Auch im Rah­men von Un­ter­neh­menskäufen rückt das Thema ESG in den Fo­kus. ESG-Erwägun­gen können so­wohl für die Käufer- als auch für die Verkäufer­seite von Re­le­vanz sein. So ist aus Sicht des Käufers ins­be­son­dere zu un­ter­su­chen, ob die not­wen­dige Fi­nan­zie­rung an ESG-Kri­te­rien ge­bun­den ist (sog. „Green Fi­nance“). Ebenso können so­ziale oder Nach­hal­tig­keits­as­pekte im Zu­sam­men­hang mit der Un­ter­neh­mens­stra­te­gie des Ziel­un­ter­neh­mens oder die Ver­mei­dung von Re­pu­ta­ti­ons­ri­si­ken maßgeb­li­che Gründe sein, die den Käufer zur Berück­sich­ti­gung von ESG-Kri­te­rien be­we­gen.

Im Rah­men des Un­ter­neh­mens­kaufs ist eine vor­aus­schau­ende Ri­si­ko­ana­lyse vor der Trans­ak­tion sinn­voll. Mit ei­ner ESG-Due Di­li­gence, in der die Pla­nung und Ver­wirk­li­chung von Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien des Ziel­un­ter­neh­mens be­wer­tet wird, können Ri­si­ken er­kannt so­wie Vor­sorge- und Ge­genmaßnah­men aus­ge­ar­bei­tet wer­den.

Im wei­te­ren Ver­lauf der Trans­ak­tion ist schließlich dar­auf zu ach­ten, die ge­won­ne­nen Er­kennt­nisse in den Fol­ge­pro­zess zu in­te­grie­ren. So können ESG-Kri­te­rien bei der Ge­stal­tung des Kauf­ver­trags ebenso berück­sich­tigt wer­den wie bei der Er­stel­lung von Ge­sell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen. Auch bei der In­te­gra­tion des Ziel­un­ter­neh­mens in den Kon­zern des Käufers können so­ziale oder Nach­hal­tig­keits­ge­sichts­punkte von Re­le­vanz sein.

Dem­ge­genüber kann der Verkäufer ei­nes Un­ter­neh­mens ein In­ter­esse an der Berück­sich­ti­gung von ESG ha­ben, etwa weil er sich als at­trak­ti­ves Un­ter­neh­men ver­mark­ten möchte, er sich selbst um seine Re­pu­ta­tion sorgt oder Ar­beits­be­din­gun­gen und Ar­beitsplätze auch nach der Trans­ak­tion er­hal­ten möchte. Ge­rade in mit­telständi­schen Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men spielt so­mit das Thema der so­zia­len Ver­ant­wor­tung auch im Ver­kaufs­pro­zess eine ent­schei­dende Rolle.

Ent­schei­dend für den Er­folg der Trans­ak­tion ist die Ver­net­zung der Fa­ch­ex­per­tise über alle Fach­ge­biete hin­weg. Die Um­set­zung ei­ner ESG-Stra­te­gie er­for­dert da­her einen fach­be­reichsüberg­rei­fen­den An­satz, der die un­ter­schied­li­chen recht­li­chen Dis­zi­pli­nen ebenso ver­eint wie die steu­er­li­che oder die be­triebs­wirt­schaft­li­che Kom­po­nente.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Iden­ti­fi­zie­rung ESG-re­le­van­ter Ri­si­ken und Deal-Brea­ker und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen im Rah­men der ESG-Due Di­li­gence
  • Prüfung und Berück­sich­ti­gung ESG-ge­bun­de­ner Fi­nan­zie­rungs­vor­ga­ben
  • Aus­ar­bei­tung von Verträgen un­ter Berück­sich­ti­gung von ESG-Vor­ga­ben, z. B. Ver­hand­lun­gen von ESG-An­for­de­run­gen in Ga­ran­tien, Frei­stel­lun­gen, Co­ven­ants so­wie bei der Be­stim­mung des Kauf­prei­ses und der Ge­stal­tung von Earn-Outs, Co-In­vest­ments, LTIs etc.
  • Ge­stal­tung und Ver­hand­lung von Ge­sell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen, Joint-Ven­ture-Verträgen oder Be­tei­li­gungs­verträgen
  • Post M&A In­te­gra­tion und Op­ti­mie­rung
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