Onlinebestellungen bestimmen auch bzw. gerade in Zeiten von Corona den klassischen Versandhandel. Dabei werden die Waren häufig auch über EU-Binnengrenzen hinweg geliefert. Zum 1.7.2021 ändert sich dabei die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Lieferungen an Nichtunternehmer:
Bereits ab einer jährlichen Umsatzschwelle von insgesamt EUR 10.000 für alle EU-Länder muss dann die Umsatzbesteuerung der Bestimmungsländer - und nicht die Besteuerung im Warenursprungsland - berücksichtigt werden. Bislang ist diese Schwelle EU-weit pro Land unterschiedlich und auch deutlich höher. Tendenziell werden also künftig mehr Unternehmer als bisher von einer Besteuerung im Bestimmungsland der Waren betroffen sein. Zur Vereinfachung soll die Deklaration abzuführender Umsatzsteuer anderer EU-Länder mit dem „One-Stop-Shop-Verfahren“ einheitlich bei der Finanzbehörde des Sitzlandes der Unternehmen erfolgen können.
Um die anstehenden Rechtsänderungen richtig umzusetzen, müssen sich betroffene Unternehmen über die neue Rechtslage informieren und auf etwaige Änderungen vorbereiten. Allzu viel Zeit bleibt hierfür nicht, um Anpassungen der oft komplexen Geschäftsprozesse implementieren zu können.
Eine erste Unterstützung soll unser Webinar bieten: Wir stellen Ihnen die Rechtsänderungen vor und arbeiten die wesentlichen umsatzsteuerlichen Aspekte für EU-Fernverkäufer heraus. Außerdem beleuchten wir gängige Geschäftsmodelle im Online-Handel im Hinblick auf die Änderungen. Auch Fernverkäufe in wichtige Drittländer werden vergleichend gegenübergestellt und der zugleich eingeführte neue sog. Import-One-Stop-Shop kurz erläutert.
INHALTE:
- Vergleich Versandhandelsregelung zum One-Stop-Shop-Verfahren bei Einschaltung von Marktplatzbetreibern (elektronischen Schnittstellen)
- Fallstudie: Lieferung eines deutschen Unternehmers an Privatkunden/Nichtunternehmer im europäischen Ausland
- Kurzer Ausflug zu Amazon-Fällen und zu Fernverkäufen ins/aus dem Drittland
Das Webinar richtet sich an alle, die ihre Produkte Endverbrauchern innerhalb der EU anbieten. Das sind neben Onlinehändlern auch Handels- und Industrieunternehmen. Aber auch Dienstleister und Berater - z. B. (IT-)Dienstleister, Rechtsanwälte und Steuerberater -, die für betroffene Unternehmen arbeiten, erhalten nützliche Informationen rund um die Rechtsänderung.
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher. Nach der Registrierung über den oben links genannten GoToWebinar Anmeldelink werden Ihnen die Zugangsdaten zu dem Webinar automatisch zugesandt.
Das Webinar ist kostenfrei.