Nach fast fünf Jahren hat die EU-Kommission beschlossen, die Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen der EU für Solarmodule aus China mit Wirkung ab dem 3.9.2018 auslaufen zu lassen.
Die genannten Schutzmaßnahmen wurden erstmals im Dezember 2013 für einen Zeitraum von zwei Jahren eingeführt und im März 2017 für weitere 18 Monate verlängert. Bevor die Entscheidung gefällt wurde, konnten Hersteller und Importeure von Solarmodulen ihre diesbezüglichen Bedürfnisse äußern. Dabei stellte die Kommission fest, dass die aktuelle Marktlage eine weitere Verlängerung der Maßnahmen über den geplanten Zeitraum von 18 Monaten nicht rechtfertigt.
Bereits im Laufe der Zeit hat sich die Höhe der Antisubventionsmaßnahmen verringert. Damit strebte die EU eine schrittweise Anpassung der Einfuhrpreise der in die EU an die Weltmarktpreise an.
Hinweis
Die EU-Kommission handelt im Interesse der gesamten Europäischen Union. Der Beschluss zur Aufhebung endgültiger Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen soll auch den neuen Zielen der EU im Bereich der erneuerbaren Energien Rechnung tragen, indem die Branche rund um die Herstellung von Solaranlagen nicht weiter belastet wird.