Die EU-Kommission legte am 21.3.2018 Vorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vor (s. auch Pressemitteilung der EU-Kommission). Dabei ist eine Zwei-Stufen-Lösung vorgesehen. Zunächst sollen große international tätige Konzerne mit einem Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. Euro im Jahr, von denen mindestens 50 Mio. Euro in der EU erwirtschaftet werden, eine Digitalsteuer von 3 % auf Umsätze aus bestimmten digitalen Aktivitäten entrichten müssen. Langfristig soll das Konzept digitaler Betriebsstätten greifen. Eine solche Betriebsstätte ohne physische Präsenz soll anzunehmen sein, wenn ein Unternehmen alternativ in einem anderen EU-Staat mehr als 7 Mio. Euro Umsatz im Jahr aus digitalen Leistungen erzielt, mehr als 100.000 Nutzer seiner digitalen Leistungen hat oder mehr als 3.000 Vertragsabschlüssen über digitale Leistungen im Jahr erzielt. Dem Betriebsstättenstaat stünde somit das Recht zur Besteuerung der auf diese Betriebsstätte entfallenden Gewinne zu, wozu neue Faktoren wie z. B. die Ansässigkeit des Nutzers berücksichtigt werden sollen.
Hinweis
Bereits am 16.3.2018 veröffentlichte die OECD einen Zwischenbericht zu den Herausforderungen, die die Digitalisierung für die Besteuerung mit sich bringt. Darin werden die unterschiedlichen Besteuerungsansätze der mehr als 110 teilnehmenden Staaten analysiert, ohne sich auf bestimmte Ansätze festzulegen. Zudem wird vereinbart, im Rahmen eines zweijährigen Projekts eine gemeinsame Lösung zu diskutieren und somit in 2020 einen Abschlussreport vorzulegen.