Im Dezember 2016 wurde eine Änderung des KWKG 2016 beschlossen, wonach zukünftig die KWKG-Umlage für energieintensive Unternehmen in Abhängigkeit von der individuellen Leistungsfähigkeit begrenzt wurde. Diese Gesetzesänderung bedurfte der Genehmigung durch die EU-Kommission, die nun erteilt wurde. Damit kann die Entlastung von der KWKG-Umlage ab 2017 gewährt werden.
Zudem genehmigte die EU-Kommission auch die bereits seit 2011 gewährten Umlageprivilegierungen nach der früheren Gesetzeslage. Damit besteht auch für diese Fälle nun Rechtssicherheit.
Hinweis
Aus der Modifizierung des KWKG ergaben sich Rückforderungen nach einem sog. Anpassungsplan. Daraus ergeben sich nur für wenige Unternehmen Rückforderungen, die regelmäßig in nur geringem Umfang und auch nur für das Jahr 2016 bestehen können.