Am 5.7.2018 hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, vorläufige Schutzmaßnahmen für Stahl in Form eines Zollkontingents einzuführen. Anlässlich der 25 % Einfuhrzölle auf Stahl, die von den USA am 23.3.2018 verhängt wurden, ist zu beobachten, dass Lieferanten einen Teil ihrer Ausfuhren in die EU umleiten. Damit bereiten sie den Stahlproduzenten in der EU, welche bereits an globalen Überkapazitäten leiden, zusätzliche wirtschaftliche Probleme. Aus diesem Grund hält die Kommission die vorläufigen Schutzmaßnahmen für gerechtfertigt.
Die Schutzmaßnahmen werden traditionelle Handelsströme respektieren. Zusätzliche Zölle werden erst erhoben, wenn basierend auf den traditionellen Einfuhren das Zollkontingent erreicht ist.
Dadurch sollen die negativen Auswirkungen der Handelsumlenkung verhindert werden, gleichzeitig aber das traditionelle Angebot und der wirksame Wettbewerb auf dem EU-Markt erhalten bleiben. Vorläufige Maßnahmen können für einen Zeitraum von maximal 200 Tagen bestehen bleiben.
Die Veröffentlichung des Durchführungsgesetz-Entwurfes wird noch in diesem Monat erwartet.
Alle Parteien sollen Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Die endgültigen Schlussfolgerungen wird die Kommission spätestens Anfang 2019 vorlegen.