Im Zuge der WTO-Streitigkeiten mit den USA führte die EU im Juni 2018 Zusatzzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten ein. Die damalige Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 sah die Einführung der zusätzlichen Abgaben in zwei Schritten vor. Zunächst wurden Zusatzzölle in Höhe von 10 bzw. 25 % auf die Waren des Anhang I der Verordnung eingeführt. Neben diversen anderen Waren zielt Anhang I vornehmliche auf Aluminium- und Stahl-Produkte ab.
In einem zweiten Schritt sollte die Einführung von Zusatzzöllen in Höhe von 10, 25, 35 beziehungsweise 50 % auf die Waren des Anhang II zum 01.06.2021 erfolgen. Dieser hätte u. a. die Einfuhr von Bekleidung und Schuhen aus den USA verteuert.
Dazu kommt es nun vorerst nicht, da die Einführung der Zusatzzölle aus Schritt zwei mit der eingangs genannten DVO (EU) 2021/886 bis zum 30.11.2021 ausgesetzt wurde. Hintergrund ist eine am 17.05.2021 veröffentlichte gemeinsame Erklärung der EU und der Vereinigten Staaten, in der sich darauf verständigt wurde, einen Weg zu finden, um die WTO-Streitigkeiten infolge der Anwendung von Zöllen auf Einfuhren aus der EU durch die USA zu beenden. Als ein erstes Entgegenkommen setzte die EU die Einführung der Zusatzzölle gemäß dem Anhang II aus.
Hinweis: Unternehmen, die Waren aus den USA einführen, sollten die Entwicklungen in diesem Bereich im Auge behalten. Finden die EU und die USA keinen Weg, die Streitigkeiten politisch beizulegen, könnte die Einfuhr von bestimmten US-Produkten zum Weihnachtsgeschäft den vorerst ausgesetzten Zusatzzöllen unterliegen.