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Steuerberatung

EU-Kommission setzt Zusatzzölle für die Einfuhr bestimmter US-Waren aus

Mit der Durchführungs­ver­ord­nung (EU) 2021/886 vom 31.05.2021 hat die EU-Kom­mis­sion die Zu­satzzölle für die Ein­fuhr be­stimm­ter Wa­ren mit Ur­sprung in den USA aus­ge­setzt.

Im Zuge der WTO-Strei­tig­kei­ten mit den USA führte die EU im Juni 2018 Zu­satzzölle auf be­stimmte Wa­ren mit Ur­sprung in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ein. Die da­ma­lige Durchführungs­ver­ord­nung (EU) 2018/886 sah die Einführung der zusätz­li­chen Ab­ga­ben in zwei Schrit­ten vor. Zunächst wur­den Zu­satzzölle in Höhe von 10 bzw. 25 % auf die Wa­ren des An­hang I der Ver­ord­nung ein­geführt. Ne­ben di­ver­sen an­de­ren Wa­ren zielt An­hang I vor­nehm­li­che auf Alu­mi­nium- und Stahl-Pro­dukte ab.

In einem zwei­ten Schritt sollte die Einführung von Zu­satzzöllen in Höhe von 10, 25, 35 be­zie­hungs­weise 50 % auf die Wa­ren des An­hang II zum 01.06.2021 er­fol­gen. Die­ser hätte u. a. die Ein­fuhr von Be­klei­dung und Schu­hen aus den USA ver­teu­ert.

Dazu kommt es nun vor­erst nicht, da die Einführung der Zu­satzzölle aus Schritt zwei mit der ein­gangs ge­nann­ten DVO (EU) 2021/886 bis zum 30.11.2021 aus­ge­setzt wurde. Hin­ter­grund ist eine am 17.05.2021 veröff­ent­lichte ge­mein­same Erklärung der EU und der Ver­ei­nig­ten Staa­ten, in der sich dar­auf verständigt wurde, einen Weg zu fin­den, um die WTO-Strei­tig­kei­ten in­folge der An­wen­dung von Zöllen auf Ein­fuh­ren aus der EU durch die USA zu be­en­den. Als ein ers­tes Ent­ge­gen­kom­men setzte die EU die Einführung der Zu­satzzölle gemäß dem An­hang II aus.

Hin­weis: Un­ter­neh­men, die Wa­ren aus den USA ein­füh­ren, soll­ten die Ent­wick­lun­gen in die­sem Be­reich im Auge be­hal­ten. Fin­den die EU und die USA kei­nen Weg, die Strei­tig­kei­ten po­li­ti­sch bei­zu­le­gen, könnte die Ein­fuhr von be­stimm­ten US-Pro­duk­ten zum Weih­nachts­ge­schäft den vor­erst aus­ge­setz­ten Zu­satzzöllen un­ter­lie­gen.

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