Die von der EU-Kommission am 9.4.2014 verabschiedeten Leitlinien sehen prinzipiell Befreiungen vor, wie sie in Deutschland bei der Öko-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits gewährt werden. Diese Befreiungen werden künftig allerdings in erster Linie nach Branchenzugehörigkeit eingeräumt. Welche Branchen darunter fallen, ist bisher noch offen. Die verabschiedeten Leitlinien sollen bis 2020 gelten. An der Höhe der Vergünstigungen wird sich im Wesentlichen nichts ändern. Die Betriebe, die künftig aus den Privilegien herausfallen, sollen aber nicht die volle Umlage nach dem EEG bezahlen müssen, sondern lediglich 20 Prozent. Hingegen hat die EU-Kommission eine generelle Härtefallregelung abgelehnt.
Von der befürchteten Rückzahlung der der deutschen Industrie gewährten Strompreis-Rabatte sieht die EU-Kommission offenbar ab. Zudem müssen die neuen restriktiveren Bedingungen für die Rabatte erst im Januar 2018 komplett umgesetzt werden.
Hinweis
Die mit der EU getroffenen Verabredungen sind noch nicht in der am 9.4.2014 vom Bundeskabinett beschlossenen EEG-Novelle enthalten, die ihrerseits Förderkürzungen und den Ausbau der Windenergie an Land vorsieht. Die Energie-Leitlinien der EU-Kommission werden im Rahmen eines eigenständigen Gesetzes umgesetzt, das voraussichtlich im Mai in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.