Konkret beinhaltet die aktuelle Liste folgende Jurisdiktionen:
- Amerikanisch-Samoa
- Anguilla (wieder aufgenommen)
- Bahamas (wieder aufgenommen)
- Fidschi
- Guam
- Palau
- Panama
- Samoa
- Trinidad und Tobago
- Turks- und Caicosinseln (neu)
- Vanuatu
- Amerikanischen Jungferninseln.
Um diese Liste in die nationale Rechtsanwendung zu überführen, hat das BMF am 11.10.2022 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung vorgelegt.
Hinweis: Von Bedeutung ist die EU-Liste u. a. für die Mitteilungspflichten über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO).
Neben der EU-Blacklist wurde zudem auch eine Aktualisierung der sog. EU-Greylist veröffentlicht, in der Länder und Gebiete aufführt sind, die zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit der EU aufgefordert werden bzw. sich dazu bereits verpflichtet haben. Unverändert findet sich dort u. a. die Türkei, die wiederholt Aufforderungen zu einem wirksamen Informationsaustausch mit allen EU-Mitgliedstaaten hat verklingen lassen.