Hiergegen erhobene Klagen wurden u. a. mit Urteil des EuG vom 4.2.2016 (Rs. T-287/11, Heitkamp BauHolding/Kommission) abgewiesen und die Rechtsauffassung der Kommission bestätigt.
In dem daraufhin betriebenen Rechtsmittelverfahren beim EuGH kommt der Generalanwalt Nils Wahl in seinen Schlussanträgen vom 20.12.2017 (Rs. C-203/16 P) zum gegenteiligen Ergebnis und verneint das Vorliegen einer EU-rechtswidrigen staatlichen Beihilfe.
Hinweis
Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH der Rechtsauffassung des Generalanwalts folgen wird, was in der Vergangenheit in der Mehrzahl der Verfahren allerdings der Fall war.