Die EU verlängert die im Ukraine-Konflikt verhängten Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate. Sie gelten nun bis 15.9.2018.
Die EU hat ihre Sanktionen gegen insgesamt 150 Russen und Ukrainer, konkret Vertraute von Russlands Staatschef Wladimir Putin und Separatisten in der Ostukraine, um weitere sechs Monate verlängert. Danach bleiben die Einreise- und Vermögenssperren gegen diese Personen bis zum 15.9.2018 bestehen. Gleiches gilt für Kontensperrungen für 38 Unternehmen und Organisationen, die zur Eskalation des Konflikts beigetragen haben sollen.
Die EU verlangt für die Aufhebung ihrer Sanktionen die vollständige Umsetzung des Minsker Abkommens für einen Frieden in der Ukraine. Dies sieht sie nicht in ausreichendem Maße umgesetzt.
Auch die Wirtschaftssanktionen bleiben weiter in Kraft. Diese wurden bereits im Dezember um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31.7.2018 verlängert und richten sich gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft, u.a. gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die russische Öl- und Gasindustrie.
Darüber hinaus gelten bis zum 23.6.2018 restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind. Es bleibt abzuwarten, ob auch diese Maßnahmen verlängert werden.