Die zuletzt bis zum 15.9.2018 anzuwendenden Maßnahmen gelten nun bis zum 15.3.2019. Die Sanktionen beinhalten Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten von derzeit 155 Personen und 44 Einrichtungen. Die Informationen zu den sanktionierten Personen und Einrichtungen sowie die Begründung für ihre Aufnahme in die Liste wurden aktualisiert.
Die genannten Maßnahmen wurden erstmals am 17.3.2014 als Reaktion auf die Krise in der Ukraine erlassen.
Bevor die Entscheidung gefällt wurde, hatte die EU die aktuelle Lage in der Ukraine überprüft. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass die Sanktionsmaßnahmen nicht gelockert oder aufgehoben werden können. Die Aufhebung der geltenden Sanktionsmaßnahmen macht die EU von der vollständigen Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk abhängig. Dies sieht sie nicht in ausreichendem Maße umgesetzt.
Weitere als Reaktion auf die Krise in der Ukraine erlassene und weiterhin bestehende EU-Maßnahmen sind insbesondere:
- die Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft, die bis zum 31.1.2019 gelten,
- die restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols. Diese verhängten Sanktionen sind auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt und gelten derzeit bis zum 23.6.2019.