Die seit 2021 weiter zunehmenden Auseinandersetzungen zwischen der Ukraine und Russland erreichen aktuell ihren neuen Höhepunkt. Als Folge auf die Anerkennung der Unabhängigkeit der Separatisten-Gebiete Donezk und Luhansk in der Ostukraine und damit verbundenen militärischen Maßnahmen durch Russland haben bereits einige Länder wie Großbritannien, Japan und die USA Sanktionen gegen Russland beschlossen. Jetzt hat auch die Europäische Union (EU) ein Sanktionspaket gegen das Land verhängt und am 23.02.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen gelten unter anderem:
- massive Einschränkungen für den Handel mit Unternehmen in den selbst ernannten Republiken Donezk und Luhansk,
- Restriktionen gegen den russischen Finanzsektor (Bsp. Zentralbank Russlands),
- und Sanktionen (u.a. Handelsverbote, Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen) gegen eine Vielzahl von Unternehmen und Einzelpersonen.
Die Europäische Kommission hat bereits weitere Verschärfungen dieser Maßnahmen im Zuge der am 24.02.2022 begonnenen Invasion durch die russischen Streitkräfte angekündigt.
Hinweis: Vor allem exportierende Unternehmen müssen sich auf schwierige Abläufe im Warenverkehr mit Russland einstellen. In Fällen, in denen der Handelsverkehr nicht eingestellt worden ist, müssen die internen Compliance Maßnahmen in Bezug auf die aktuellen Sanktionen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden, um Verstöße gegen das Europäische Exportkontrollrecht zu vermeiden.
International agierende Unternehmen müssen sich diesbezüglich unter Umständen auch mit den Sanktionen anderer Länder wie beispielsweise den USA auseinandersetzen. Eine aufschlussreiche Darstellung in englischer Sprache über die US-Sanktionen finden Sie auf der Website von akerman, für deren Inhalte wir keinerlei Haftung übernehmen.
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