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EU verhängt harte Sanktionen gegen Russland

Die Eu­ropäische Union schal­tet sich in die Ukraine Krise ein und verhängt harte Strafmaßnah­men als Kon­se­quenz auf die mi­litäri­schen Hand­lun­gen Russ­lands. Die Sank­tio­nen sind be­reits am Mitt­woch, den 23.02.2022, in Kraft ge­tre­ten.

Die seit 2021 wei­ter zu­neh­men­den Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen der Ukraine und Russ­land er­rei­chen ak­tu­ell ih­ren neuen Höhe­punkt. Als Folge auf die An­er­ken­nung der Un­abhängig­keit der Se­pa­ra­tis­ten-Ge­biete Do­nezk und Lu­hansk in der Ost­ukraine und da­mit ver­bun­de­nen mi­litäri­schen Maßnah­men durch Russ­land ha­ben be­reits ei­nige Länder wie Großbri­tan­nien, Ja­pan und die USA Sank­tio­nen ge­gen Russ­land be­schlos­sen. Jetzt hat auch die Eu­ropäische Union (EU) ein Sank­ti­ons­pa­ket ge­gen das Land verhängt und am 23.02.2022 im Amts­blatt der Eu­ropäischen Union veröff­ent­licht.

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Im Rah­men der be­schlos­se­nen Maßnah­men gel­ten un­ter an­de­rem:

  • mas­sive Ein­schränkun­gen für den Han­del mit Un­ter­neh­men in den selbst er­nann­ten Re­pu­bli­ken Do­nezk und Lu­hansk,
  • Re­strik­tio­nen ge­gen den rus­si­schen Fi­nanz­sek­tor (Bsp. Zen­tral­bank Russ­lands),
  • und Sank­tio­nen (u.a. Han­dels­ver­bote, Ein­frie­ren von Vermögens­wer­ten und Rei­se­be­schränkun­gen) ge­gen eine Viel­zahl von Un­ter­neh­men und Ein­zel­per­so­nen.

Die Eu­ropäische Kom­mis­sion hat be­reits wei­tere Ver­schärfun­gen die­ser Maßnah­men im Zuge der am 24.02.2022 be­gon­ne­nen In­va­sion durch die rus­si­schen Streitkräfte an­gekündigt. 

Hin­weis: Vor al­lem ex­por­tie­rende Un­ter­neh­men müssen sich auf schwie­rige Abläufe im Wa­ren­ver­kehr mit Russ­land ein­stel­len. In Fällen, in de­nen der Han­dels­ver­kehr nicht ein­ge­stellt wor­den ist, müssen die in­ter­nen Com­pli­ance Maßnah­men in Be­zug auf die ak­tu­el­len Sank­tio­nen re­gelmäßig geprüft und ak­tua­li­siert wer­den, um Verstöße ge­gen das Eu­ropäische Ex­port­kon­troll­recht zu ver­mei­den.

In­ter­na­tio­nal agie­rende Un­ter­neh­men müssen sich dies­bezüglich un­ter Umständen auch mit den Sank­tio­nen an­de­rer Länder wie bei­spiels­weise den USA aus­ein­an­der­set­zen. Eine auf­schluss­rei­che Dar­stel­lung in eng­li­scher Sprache über die US-Sank­tio­nen fin­den Sie auf der Web­site von aker­man, für de­ren In­halte wir kei­ner­lei Haf­tung über­neh­men.

Zu wei­te­ren Sank­tio­nen le­sen Sie hier.

 

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