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Steuerberatung

Einführung von EU-Zusatzzöllen für Waren mit US-Ursprung ab Mai 2020

Der Han­dels­krieg zwi­schen den USA und der EU geht wei­ter. Sei­tens der EU grei­fen ab kom­men­den Mo­nat Zu­satzzölle auf be­stimmte US-Wa­ren.

Mit der Durchführungs­ver­ord­nung (EU) 2020/502 vom 6. April 2020 hat die Eu­ropäische Kom­mis­sion (EU-Kom­mis­sion) be­schlos­sen, ab 8.5.2020 zusätz­li­che Wertzölle auf die Ein­fuh­ren be­stimm­ter Wa­ren mit Ur­sprung in den USA zu er­he­ben.

Die Er­he­bung er­folgt in zwei Stu­fen:

In der ers­ten Stufe wer­den ab 8.5.2020 zusätz­li­che Wertzölle von 20 % und 7 % auf fol­gende ein­geführte Wa­ren mit Ur­sprung in den USA fest­ge­legt:

  • Für Wa­ren, die un­ter dem Code 9613 80 00 der Kom­bi­nierte No­men­kla­tur (KN) ein­ge­reiht sind, gilt ein zusätz­li­cher Wert­zoll i. H. v. 20 %. Zu dem KN-Code 9613 80 00 gehören z. B. Feu­er­zeuge und Anzünder. Ak­tu­ell wird für Wa­ren des KN-Codes 9613 80 00 bei Ein­fuh­ren aus einem Dritt­land ein Zoll­satz von 2,7 % er­ho­ben.
  • Wa­ren des KN-Codes 3926 30 00 wer­den, ne­ben dem ak­tu­el­len Dritt­lands­zoll­satz von 6,5%, mit einem zusätz­li­chen Wert­zoll i. H. v. 7 % be­las­tet. Das gilt ins­be­son­dere für Be­schläge für Möbel, Ka­ros­se­rien und der­glei­chen aus Kunst­stof­fen.

In einem zwei­ten Schritt be­ab­sich­tigt die EU-Kom­mis­sion ab dem 8.2.2023 die Er­he­bung ei­nes zusätz­li­chen Wert­zolls von 4,4 % auf Ein­fuh­ren von Wa­ren, die un­ter dem KN-Code 9504 40 00 fest­ge­legt sind. Hierzu gehören Spiel­kar­ten, für die ak­tu­ell ein Dritt­lands­zoll­satz i. H. v. 2,7 % gilt.

Diese Maßnahme ist die Ant­wort der EU-Kom­mis­sion auf die seit dem 8.2.2020 gel­tende ein­sei­tige Erhöhung der Zölle sei­tens der USA i. H. v. 10 bis 25 % auf Ein­fuh­ren be­stimm­ter Alu­mi­nium- und Stahl­er­zeug­nisse. Die EU-Zu­satzzölle wer­den so lange er­ho­ben, wie die USA die ent­spre­chen­den Schutzmaßnah­men ih­rer­seits an­wen­den und die Ein­fuh­ren aus sämt­li­chen Ländern mit einem erhöhten Zoll­satz be­las­ten.

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