Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 vom 6. April 2020 hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) beschlossen, ab 8.5.2020 zusätzliche Wertzölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den USA zu erheben.
Die Erhebung erfolgt in zwei Stufen:
In der ersten Stufe werden ab 8.5.2020 zusätzliche Wertzölle von 20 % und 7 % auf folgende eingeführte Waren mit Ursprung in den USA festgelegt:
- Für Waren, die unter dem Code 9613 80 00 der Kombinierte Nomenklatur (KN) eingereiht sind, gilt ein zusätzlicher Wertzoll i. H. v. 20 %. Zu dem KN-Code 9613 80 00 gehören z. B. Feuerzeuge und Anzünder. Aktuell wird für Waren des KN-Codes 9613 80 00 bei Einfuhren aus einem Drittland ein Zollsatz von 2,7 % erhoben.
- Waren des KN-Codes 3926 30 00 werden, neben dem aktuellen Drittlandszollsatz von 6,5%, mit einem zusätzlichen Wertzoll i. H. v. 7 % belastet. Das gilt insbesondere für Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen aus Kunststoffen.
In einem zweiten Schritt beabsichtigt die EU-Kommission ab dem 8.2.2023 die Erhebung eines zusätzlichen Wertzolls von 4,4 % auf Einfuhren von Waren, die unter dem KN-Code 9504 40 00 festgelegt sind. Hierzu gehören Spielkarten, für die aktuell ein Drittlandszollsatz i. H. v. 2,7 % gilt.
Diese Maßnahme ist die Antwort der EU-Kommission auf die seit dem 8.2.2020 geltende einseitige Erhöhung der Zölle seitens der USA i. H. v. 10 bis 25 % auf Einfuhren bestimmter Aluminium- und Stahlerzeugnisse. Die EU-Zusatzzölle werden so lange erhoben, wie die USA die entsprechenden Schutzmaßnahmen ihrerseits anwenden und die Einfuhren aus sämtlichen Ländern mit einem erhöhten Zollsatz belasten.