EuGH-Urteil zum Direktanspruch bei zivilrechtlicher Verjährungseinrede

In einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen entscheidet der EuGH mit Urteil vom 07.09.2023 (Rs. C-453/202, Schütte), dass ein Direktanspruch auf Erstattung von zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer auch besteht, wenn der Steuerbetrag aufgrund der zivilrechtlichen Verjährung nicht mehr von dem Aussteller der Rechnung gefordert werden kann, obwohl grundsätzlich der Lieferer die Erstattung der zu viel bezahlten Beträge von der Steuerbehörde begehren könnte.

Seite von