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EuGH-Urteil zum Direktanspruch bei zivilrechtlicher Verjährungseinrede

In einem deut­schen Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen ent­schei­det der EuGH mit Ur­teil vom 07.09.2023 (Rs. C-453/202, Schütte), dass ein Di­rekt­an­spruch auf Er­stat­tung von zu Un­recht in Rech­nung ge­stell­ter Mehr­wert­steuer auch be­steht, wenn der Steu­er­be­trag auf­grund der zi­vil­recht­li­chen Verjährung nicht mehr von dem Aus­stel­ler der Rech­nung ge­for­dert wer­den kann, ob­wohl grundsätz­lich der Lie­fe­rer die Er­stat­tung der zu viel be­zahl­ten Beträge von der Steu­er­behörde be­geh­ren könnte.

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