Der EuGH hat in seinem aktuellen Urteil vom 03.06.2021 (Rs. C-931/19, Titanium) die Frage verneint, ob eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie eine feste Niederlassung im Sinne der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie darstellt, wenn der Immobilieneigentümer nicht über eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt.
Hinweis: Die Entscheidung kann erhebliche Auswirkungen für ausländische Unternehmer mit Immobilien in Deutschland, aber auch für deutsche Unternehmer haben. Diese sollten nun genau prüfen, ob sie noch Betriebsstätten unterhalten. Betroffen sind insbesondere auch Betreiber von personalarmen Anlagen, etwa Windkraftanlagen oder IT-Serveranlagen.