EuGH zur Unternehmereigenschaft von Verwaltungsratsmitgliedern
Der EuGH verneint mit Urteil vom 21.12.2023 (Rs. C-288/22, TP) im Hinblick auf die Tätigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht wegen eines fehlenden Haftungsrisikos eine selbständige Tätigkeit. Die Ausstrahlwirkung dieser Entscheidung sollte für Gremienmitglieder deutscher Gesellschaften jedoch überschaubar sein.
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