Dies hat gravierende Folgen für Arbeitgeber, die nun zwingend Arbeitszeit-Erfassungssysteme einführen müssen. Nur so soll es laut EuGH möglich sein, die Rechte aller Arbeitnehmer schützen zu können.
Der EuGH verweist zunächst auf die Bedeutung des Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Demnach müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass den Arbeitnehmern die ihnen verliehenen Rechte zugutekommen. Für die Feststellung, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich der Überstunden sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, sei die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit durch ein entsprechendes Zeiterfassungssystem unerlässlich. Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems festzulegen. Dabei sei den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
Hinweis
Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Arbeitswelt haben. Insbesondere von Seiten der IT-Wirtschaft wird die Entscheidung des EuGH heftig kritisiert. Der Bitkom sieht darin eine Gefahr für flexible Arbeitszeitkonzepte und fordert die Modernisierung des bestehenden Arbeitsrechts und dessen Überführung in das digitale Zeitalter.