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Steuerberatung

EuGH-Vorlage: Umsatzsteuerfreiheit des Outsourcings im Bankbereich

BFH 28.9.2017, V R 6/15

Der BFH hegt Zwei­fel an der Um­satz­steu­er­frei­heit des sog. Out­sour­cings im Bank­be­reich und fragt den EuGH, ob tech­ni­sche und ad­mi­nis­tra­tive Schritte, die ein Dienst­leis­tungs­er­brin­ger für eine einen Geld­au­to­ma­ten be­trei­bende Bank und de­ren Bar­geld­aus­zah­lun­gen mit Geld­au­to­ma­ten er­bringt, steu­er­frei sind, wenn gleich­ar­tige Schritte, die ein Dienst­leis­tungs­er­brin­ger für Kar­ten­zah­lun­gen beim Ver­kauf von Ki­no­kar­ten er­bringt, nicht steu­er­frei sind?

Der Sach­ver­halt:
Die Kläge­rin er­brachte für eine Bank Leis­tun­gen beim Be­trieb von Geld­aus­ga­be­au­to­ma­ten. Die Kläge­rin stellte funk­ti­onsfähige Geld­aus­ga­be­au­to­ma­ten mit Soft- und Hard­ware, die mit dem Logo der Bank ver­se­hen wa­ren, an den vor­ge­se­he­nen Stand­or­ten auf und war für den ord­nungs­gemäßen Be­trieb ver­ant­wort­lich.

Sie über­nahm die Bar­geld­befüllung der Geld­aus­ga­be­au­to­ma­ten mit Geld­mit­teln der Bank, ver­an­lasste den er­for­der­li­chen Da­ten­aus­tausch zwi­schen dem In­ha­ber der Geld­karte und der die Karte aus­ge­ben­den Bank und führte im Ge­neh­mi­gungs­fall die Geld­aus­gabe am Geld­au­to­ma­ten durch. Die Kläge­rin be­gehrt die Um­satz­steu­er­frei­heit ih­rer Leis­tun­gen. Das Fi­nanz­amt sah die Leis­tun­gen da­ge­gen als um­satz­steu­er­pflich­tig an.

Das FG gab der hier­ge­gen ge­rich­te­ten Klage statt. Der BFH setzte das Re­vi­si­ons­ver­fah­ren aus und legte dem EuGH Fra­gen zur Vor­ab­ent­schei­dung vor.

Die Gründe:
Der BFH hegt Zwei­fel an der Um­satz­steu­er­frei­heit der Leis­tun­gen und hält eine Klärung durch den EuGH für er­for­der­lich.

Dies be­ruht dar­auf, dass sich das na­tio­nale Um­satz­steu­er­recht auf­grund ei­ner eu­ro­pa­recht­li­chen Har­mo­ni­sie­rung an den Vor­ga­ben der im Streit­jahr gel­ten­den Sechs­ten Richt­li­nie 77/388/EWG des Ra­tes vom 17.5.1977 zur Har­mo­ni­sie­rung der Rechts­vor­schrif­ten der Mit­glied­staa­ten über die Um­satz­steu­ern - Ge­mein­sa­mes Mehr­wert­steu­er­sys­tem ein­heit­li­che steu­er­pflich­tige Be­mes­sungs­grund­lage zu ori­en­tie­ren hat. Bei Zwei­feln an der Aus­le­gung der­ar­ti­ger Richt­li­nien ist der BFH zur Ein­lei­tung von Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen ver­pflich­tet.

Der EuGH hat nun­mehr zu ent­schei­den, wel­che Reich­weite sei­ner Recht­spre­chung zum um­satz­steu­er­freien Out­sour­cing im Bank­be­reich zu­kommt. Da­nach können Dienst­leis­ter, die für Ban­ken tätig sind, die für Ban­ken gel­ten­den Um­satz­steu­er­be­frei­un­gen in An­spruch neh­men, wenn ihre Leis­tun­gen für den Bank­be­reich we­sent­lich und spe­zi­fi­sch sind. Um­satz­steu­er­pflich­tig sind dem­ge­genüber Leis­tun­gen mit rein tech­ni­schem und ad­mi­nis­tra­ti­vem Cha­rak­ter. Un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen dies der Fall ist, wird vor­lie­gend zu klären sein.

Link­hin­weis:

  • Der Voll­text der Ent­schei­dung ist auf der Home­page des BFH veröff­ent­licht.
  • Um di­rekt zum Voll­text zu kom­men, kli­cken Sie bitte hier.
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