Der Kommissionsvorschlag zum Verbot der Käfighaltung wird ein Teil der laufenden Überprüfung der Tierschutzvorschriften im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sein und soll zu nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystemen führen.
Dies betrifft nicht nur die Tiere, die bereits von den aktuellen Rechtsvorschriften erfasst sind, wie Legehennen, Sauen und Kälber, sondern auch weitere, in der Bürgerinitiative genannte Tiere, wie Kaninchen, Junghennen, Masthähnchen, Legetiere, Wachteln, Enten und Gänse. Für diese Tiere hat die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits gebeten, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu ergänzen. Mit diesen Informationen sollen dann die nötigen Voraussetzungen für ein Verbot der Käfighaltung festgelegt werden. Anschließend soll die Verwendung von Käfigsystemen für alle in der Initiative genannten Tiere schrittweise beendet und schließlich verboten werden.
Die Europäische Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative EBI besteht seit April 2012. Sie ermöglicht jedem Bürger, die Agenda in einem breiten Spektrum von Politikbereichen zu beeinflussen. Mit mindestens einer Million Menschen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten kann eine EBI die EU-Kommission zur Vorlage von Legislativvorschlägen in Bereichen auffordern, in denen sie zuständig ist. Dies ist aktuell durch die Bürgerinitiative "End the Cage Age“ geschehen.
Auswirkungen des Verbots
Für die Beendigung der Käfighaltung müssen die aktuellen Haltungssysteme geändert werden. Aus diesem Grund wird die Kommission die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen der zu treffenden Maßnahmen und den Nutzen für den Tierschutz in einer bis Ende 2022 abzuschließenden Folgenabschätzung prüfen. Hierzu will sie spätestens Anfang 2022 eine öffentliche Konsultation durchführen. Die Kommission will insbesondere prüfen, ob ein Inkrafttreten der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften im Jahr 2027 realistisch ist.
Mögliche Folgen für die Landwirte
Die schrittweise Abschaffung der Käfighaltung wird für die Landwirte mit Kosten verbunden sein. Die Kommission will die Landwirte mit der Umstellung jedoch nicht alleine lassen und sie in allen Phasen des Übergangs unterstützen. Im Rahmen dessen sollen Gelder aus der EU-Agrarpolitik genutzt werden, um Bauern beim Umbau von Ställen oder der Anschaffung neuer Haltungssysteme zu helfen.
Zudem will die EU verstärkt darauf hinwirken, dass Tierschutzstandards in Handelsabkommen verankert werden. Dies soll auch verhindern, dass ausländische Erzeuger die Tierschutzstandards unterlaufen und damit EU-Bauern nach dem Ausstieg aus der Käfighaltung unfair Konkurrenz machen.
Zwei weitere Registrierungen von Bürgerinitiativen
Die EU-Kommission will zudem zwei weitere Europäische Bürgerinitiativen registrieren. Zum einen die Initiative "Europäischer EcoScore". Dabei soll ein verpflichtendes Etikett mit Angaben für die Verbraucher zu den Umweltauswirkungen von Produkten, die auf dem EU-Markt hergestellt oder verkauft werden, eingeführt werden. Das Etikett würde auf einer standardisierten Berechnung beruhen. Begonnen werden soll mit der Lebensmittel- und der Bekleidungsbranche. Im Endeffekt sollen jedoch alle Produktarten abgedeckt werden.
Außerdem gibt es noch die Initiative "Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche", die das bestehende EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und des Inverkehrbringens von an Tieren getesteten Inhaltsstoffen verschärfen und ausweiten möchte.
Nach Auffassung der Kommission haben beide Initiativen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sind somit rechtlich zulässig. Erhalten die Initiativen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, muss die Kommission auf ihre Vorschläge reagieren.
Die Umsetzung des Verbotes
Die Kommission kann jedoch nur Vorschläge unterbreiten. Die konkrete Regelung muss anschließend mit den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament ausgehandelt werden. Bei der Käfighaltung dürfte es aus einigen Mitgliedstaaten starke Widerstände oder zumindest die Forderung nach längeren Übergangszeiten geben.