Die Handelsbeschränkungen gegen Russland wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine wurden seit März 2022 immer weiter ausgebaut. Zunehmend wurden, vor allem zur Vermeidung von Umgehungen von Verboten, auch Nachweispflichten eingeführt.
So ist beispielsweise seit 30.09.2023 der Kauf und die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse untersagt, wenn diese in einem Drittland unter Verwendung entsprechender Vormaterialien mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden.Bei der Einfuhr muss ein Nachweis über das Ursprungsland der Vorprodukte vorgelegt werden. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, die vielfach komplexen exportkontrollrechtliche Vorschriften einzuhalten und erforderliche Nachweise zu führen.
In unserem Webinar werden wir ein Update zum aktuellen Exportkontrollrecht mit Fokus auf die Russland-Sanktionen geben und u. a. auf die neuen Beschränkungen und Nachweispflichten eingehen. Ergänzend berichtet Christine Diener, Rechtsanwältin bei RSM Ebner Stolz, über ihre Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung von Exportkontrollbestimmungen in der Praxis.
Inhalte:
- Exportkontrolle aktuell
- Fokus Russland, u.a. Nachweispflichten
- Erfahrungen aus der Praxis
- Zeit für Ihre Fragen
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über Lautsprecher oder die telefonische Einwahl in die Konferenz.
Die Teilnahme ist kostenfrei.