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Steuerberatung

Exportkontrolle nach Russland: aktualisierte Leitlinien gegen Sanktionsumgehungen

Die EU-Kom­mis­sion ak­tua­li­siert Leit­li­nien zur Ex­port­kon­trolle, um Sank­ti­ons­um­ge­hun­gen bei Ex­por­ten nach Russ­land zu ver­mei­den.

Die Eu­ropäische Kom­mis­sion hat am 24.09.2024 ak­tua­li­sierte Leit­li­nien zu Sank­ti­ons­um­ge­hun­gen durch Russ­land veröff­ent­licht. Die Leit­li­nien rich­ten sich spe­zi­ell an die In­dus­trie und sol­len Wirt­schafts­teil­neh­mer da­bei un­terstützen, rus­si­sche Um­ge­hungs­prak­ti­ken zu iden­ti­fi­zie­ren und be­stimmte Tech­no­lo­gien vor Miss­brauch zu schützen, so­wie Re­pu­ta­ti­ons­schäden zu ver­hin­dern und Haf­tungs­ri­si­ken zu min­dern.

Der Leit­fa­den um­fasst ins­be­son­dere die fol­gen­den vier The­men:

  1. Eine Auf­lis­tung von Wa­ren und Gütern mit erhöhtem Ri­siko für eine Um­lei­tung nach Russ­land. Die Lis­tung der Güter er­folgt auf­grund ih­rer Be­deu­tung für Russ­lands Kriegs­an­stren­gun­gen.
  2. Ak­tua­li­sierte Warn­hin­weise, sog. „red flags“ für po­ten­zi­elle Ex­port­kon­troll- und/oder Sank­ti­ons­um­ge­hung. Warn­hin­weise sind bei­spiels­weise das Ver­ber­gen des End­kun­den, eine un­zu­rei­chende oder fal­sche Do­ku­men­ta­tion für die Aus­fuhr oder plötz­li­che Ände­run­gen in den Ge­schäfts­pro­zes­sen des Kun­den.
  3. „Best prac­tices“ zur Bewälti­gung die­ser Warn­hin­weise. Dazu zählt die Sank­ti­ons­lis­tenprüfung der be­tei­lig­ten Par­teien so­wie an­schließend ggf. wei­tere Prüfun­gen, u. a. Nach­for­schun­gen zum End­ver­wen­dungs­zweck der Ware oder Open-Source-Re­cher­chen zum Ge­schäfts­part­ner in Russ­land.
  4. Scree­ning-Tools und Res­sour­cen zur Un­terstützung der Sorg­falts­pflicht. Hier wird bei­spiels­weise auf den EU sanc­tions tra­cker als ein EU-Tool ver­wie­sen.

Hin­weis: Nicht nur die EU-Kom­mis­sion be­fasst sich mit dem Thema Sank­ti­ons­um­ge­hung. Auch das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (BMWK) hat ein Hin­weis­pa­pier in Be­zug auf Sank­ti­ons­um­ge­hun­gen veröff­ent­licht (siehe un­sere Veröff­ent­li­chung vom 13.05.2024). Die­ses Hin­weis­pa­pier (ak­tu­el­ler Stand: 01.10.2024) bie­tet di­verse Hin­weise und kann bei Berück­sich­ti­gung durch Un­ter­neh­men dazu bei­tra­gen, das Be­wusst­sein für das Thema zu stärken und ent­spre­chende Maßnah­men ein­zuführen.

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