Für den Jahresabschluss 2009 sind erste Neuerungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zu beachten. Darüber hinaus sollte in einem mittelfristig angelegten Projekt schon jetzt die endgültige Scharfschaltung aller Vorschriften mit einer gezielten Ausübung verbleibender Wahlrechte und bestehender Übergangsvorschriften antizipiert werden. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen vorgestellt und wichtige organisatorische Schritte für einen reibungslosen Übergang erläutert.
- Beitrag von WP/StB Brent Schanbacher und WP/StB Matthias Spingler. Erschienen in der f&w 01/2010 27. Jahrg. S. 1 ff. -