Im Rahmen der Mehrwertsteuer-Reform gelten seit 01.07.2021 neue Regeln für den elektronischen Handel von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Davon betroffen sind u. a. Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro. Diese unterliegen seitdem ebenfalls der Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung.
Hinweis: Weitere Informationen zu den seit 01.07.2021 geltenden Regelungen für Kleinsendungen finden Sie hier und hier.)
Für die effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung der benannten Kleinsendungen wurde die Fachanwendung ATLAS-IMPOST entwickelt. Sie ist Teil des neuen ATLAS-Release 10.0 und erweitert den bisherigen Funktionsumfang von ATLAS um den Zollanmeldungstyp APK (Anmeldung von Post- und Kuriersendungen), welcher auch die Anmeldung mit einem verringerten Datensatz vorsieht. Die Anwendung von ATLAS-IMPOST ist ab 17.01.2022 möglich. Entsprechende Änderungen für die Anwendung in ATLAS werden im Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.0/ AES-Release 3.0 unter Kapitel 8 erläutert.
Um die Vorteile von ATLAS-IMPOST rechtzeitig in Anspruch nehmen zu können, sollten sich betroffene Unternehmen, falls noch nicht geschehen, informieren und notwendige Vorbereitungen wie beispielsweise Abstimmungen mit involvierten Dienstleistern über den korrekten Ablauf der künftigen Prozesse treffen.