Die Herrschaft über die Fahrzeugdaten, die tagtäglich erzeugt werden, ist ein Thema, das immer wieder Anlass für politische Debatten ist. So auch im Rahmen einer neuerlichen kleinen Anfrage an die Bundesregierung, auf die das Bundesverkehrsministerium nun geantwortet hat.
Moderne Autos werden nicht nur immer sicherer, sondern enthalten auch immer mehr IT-Technik. Schon bevor der Motor startet, laufen mehrere Systeme, die das Erfassen und Sammeln der von über 100 Sensoren erzeugten Daten ermöglichen und mit dem Hersteller kommunizieren. Grundsätzlich sind alle Daten im Fahrzeug personenbezogen, so lange diese nicht anonymisiert werden.
Aber auch anonymisiert haben die so erzeugten Daten einen großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert. So können Autohersteller im Rahmen der Produktion das Fahrverhalten des Durchschnittskäufers berücksichtigen und neue Fahrzeuge entsprechend anpassen, um so eine höhere Kundenzufriedenheit zu erzeugen. Städteplaner können Verkehrsflüsse analysieren und die Autobahnmeistereien könnten Verschleißarbeiten im Voraus einplanen.
Doch: Wem gehören eigentlich diese Daten - und wer darf sie wirtschaftlich verwerten? Diese Fragen sind äußert umstritten. Ungeachtet der Anforderungen des Datenschutzes kann man rechtlich an Daten kein Eigentum erwerben, weil sie keine Sachen sind. Ein urheberrechtlicher Schutz scheitert an der Bestimmbarkeit der Datenherkunft und meist auch an der notwendigen Schöpfungshöhe. Ideen für Gesetzesentwürfe gab es, wurden aber bisher nicht umgesetzt.
Auch die neuere offizielle Stellungnahme der Bundesregierung lässt hier wenig Neues erkennen: Es wird bestätigt, dass die Rechtsordnung in Deutschland keine allgemeine eigentumsrechtliche Zuordnung von Daten kennt. Zu der Frage, wer heute über die Fahrzeugdaten verfügt, liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die Verfügungsbefugnis über die Daten richte sich „nach der im Einzelfall gegebenen rechtlichen Zulässigkeit und der technischen Zugriffsmöglichkeit.“ Konsequent wird geschlussfolgert, dass „die Verantwortung für die Ausgestaltung der Technik, der Software-Versionen und der erforderlichen organisatorischen Maßnahmen im Kontext der Vertraulichkeit wahrenden Datenverarbeitung derzeit beim Fahrzeughersteller liegt“.
Anlässlich des Weltwirtschaftsforums ergänzt die Bundeskanzlerin, dass der Umgang mit Daten, ihre Bewertung und die Eigentumsfrage international noch nicht ausgehandelt sei und eine neue globale Ordnung noch ausstehe. Währenddessen werden die Forderungen nach einem neutralen Daten-Treuhänder nach dem GEMA-Modell immer lauter.
Hinweis
Ausschlaggebend ist die Aussage der Bundesregierung, dass es jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt allein darauf ankommt, dass die Daten rechtskonform erhoben und verarbeitet werden und man über den erforderlichen Datenzugriff verfügt. Dies sollten alle Unternehmen beachten, die Fahrzeugdaten wirtschaftlich verwerten oder verwertbar machen möchten. Hier kommen nicht nur Fahrzeughersteller in Betracht. Werden die Daten nicht hinreichend anonymisiert, müssen in jedem Fall die Anforderungen der DSGVO umgesetzt werden.