Am 27.6.2018 beschloss die Bundesregierung, den Gesetzentwurf des Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz) in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Darin ist vorgesehen, dass das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um monatlich 10 Euro erhöht und der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend ansteigen soll.
Zudem soll der Grundfreibetrag von derzeit 9.000 Euro für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 auf 9.168 Euro bzw. 9.408 Euro angehoben werden. Dazu flankierend ist eine Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs vorgesehen.