Die am 25.04.2022 veröffentlichten FAQ sollen einen kurzen Überblick über nähere Einzelheiten der in den BMF-Schreiben vom 17.03.2022 und 31.03.2022 bekanntgegebenen steuerlichen Maßnahmen geben. Sie gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im Einzelfall trifft weiterhin das Finanzamt.
In den FAQ erläutert das BMF u. a. den Umgang mit Spenden, die direkt an ukrainische Kriegsflüchtlinge oder an eine ukrainische Organisation geleistet werden. Zudem geht es näher auf die Anwendung bestimmter Umsatzsteuerbefreiungsnormen ein.
Hinweis: Laut BMF soll das Dokument stetig aufgrund aktueller Entwicklungen angepasst werden.