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Steuerberatung

FAQs zur Energiepreispauschale veröffentlicht

Das BMF nimmt Stel­lung zu Zwei­fels­fra­gen im Zu­sam­men­hang mit der ein­ma­lig aus­zu­zah­len­den En­er­gie­preis­pau­schale. In dem FAQ-Ka­ta­log fin­den sich ins­be­son­dere ausführ­li­che Erläute­run­gen zur Ab­wick­lung der Aus­zah­lung über den Ar­beit­ge­ber.

Die En­er­gie­preis­pau­schale ist Be­stand­teil des Steu­er­ent­las­tungs­ge­set­zes 2022 und soll die Bürger an­ge­sichts stark ge­stie­ge­ner En­er­gie­preise wirt­schaft­lich ent­las­ten. In dem nun veröff­ent­lich­ten FAQ-Ka­ta­log be­ant­wor­tet das BMF in Ab­stim­mung mit den obers­ten Fi­nanz­behörden der Länder Zwei­fels­fra­gen zu der ein­ma­li­gen Pau­schale i. H. v. 300 Euro, die ex­pli­zit ein­kom­men­steu­er­pflich­tig ist, auf die al­ler­dings keine So­zi­al­ver­si­che­rungs­beiträge zu ent­rich­ten sind. U. a. erläutert das BMF Ein­zel­hei­ten zur An­spruchs­be­rech­ti­gung, zur Fest­set­zung mit der Ein­kom­men­steu­er­ver­an­la­gung so­wie zur Berück­sich­ti­gung im Ein­kom­men­steuer-Vor­aus­zah­lungs­ver­fah­ren.

Ausführ­lich ein­ge­gan­gen wird auch auf die Aus­zah­lung an Ar­beit­neh­mer durch den Ar­beit­ge­ber im Rah­men der Ent­gel­tab­rech­nung für Sep­tem­ber 2022, auf die tech­ni­sche Ab­bil­dung über die Lohn­ab­rech­nun­gen so­wie die Re­fi­nan­zie­rung des Ar­beit­ge­bers im Rah­men der Lohn­steu­er­an­mel­dung.

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