Die Energiepreispauschale ist Bestandteil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 und soll die Bürger angesichts stark gestiegener Energiepreise wirtschaftlich entlasten. In dem nun veröffentlichten FAQ-Katalog beantwortet das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Zweifelsfragen zu der einmaligen Pauschale i. H. v. 300 Euro, die explizit einkommensteuerpflichtig ist, auf die allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. U. a. erläutert das BMF Einzelheiten zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung sowie zur Berücksichtigung im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren.
Ausführlich eingegangen wird auch auf die Auszahlung an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung für September 2022, auf die technische Abbildung über die Lohnabrechnungen sowie die Refinanzierung des Arbeitgebers im Rahmen der Lohnsteueranmeldung.