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Rechtsberatung

Fernwärmepreise - das Bundeskartellamt macht ernst!

Mit Pres­se­mit­tei­lung vom 16.11.2023 hat das Bun­des­kar­tell­amt darüber in­for­miert, dass es Miss­brauchs­ver­fah­ren ge­gen sechs Fernwärme­ver­sor­ger eröff­nen wird. Die Behörde prüft insbe-son­dere die kor­rekte An­wen­dung von Preis­an­pas­sungs­klau­seln.

Im Ein­zel­nen

Fernwärme­ver­sor­ger verfügen re­gelmäßig über ein Mo­no­pol in ih­rem Ver­sor­gungs­ge­biet. Sie un­ter­lie­gen da­her der kar­tell­recht­li­chen Miss­brauchs­auf­sicht. Wärme­ver­sor­gern ist ge­stat­tet, ihre Preise durch Preis­an­pas­sungs­klau­seln an die Ent­wick­lung ih­rer Kos­ten ei­ner­seits und der Markt­be­din­gun­gen an­de­rer­seits an­zu­pas­sen. Da­bei müssen sie die Vor­ga­ben des §§ 24 Abs. 4 AVB­FernwärmeV und der dazu er­gan­ge­nen Recht­spre­chung be­ach­ten.

Aus­weis­lich der Pres­se­mit­tei­lung sind von den Er­mitt­lun­gen des Bun­des­kar­tell­amts sechs Fernwärme­ver­sor­ger mit neun Fernwärme­net­zen in vier Bun­desländern be­trof­fen. Die Behörde prüfe ins­be­son­dere, ob die Preis­an­pas­sungs­klau­sel die Kos­ten­ent­wick­lung und die Markt­ent­wick­lung kor­rekt ab­bil­det oder über­zeich­net. An­halts­punkte für ein Ein­schrei­ten der Behörde be­ste­hen im­mer dann, wenn die Preis­ent­wick­lung an einen En­er­gieträger geknüpft wird, der bei der Fernwärme­er­zeu­gung nicht oder nur in ge­rin­gem Maße ein­ge­setzt wird.

Hin­weis: Un­abhängig von den ak­tu­el­len Er­mitt­lun­gen des Bun­des­kar­tell­amts soll­ten Fernwärme­ver­sor­ger dar­auf ach­ten, dass die von ih­nen ver­wen­de­ten Preis­an­pas­sungs­klau­seln den ge­setz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen. Er­ge­ben sich Ände­run­gen bei den ein­ge­setz­ten En­er­gieträgern, ist zwin­gend zu prüfen, ob nicht auch eine Ände­rung der Preis­an­pas­sungs­klau­sel er­for­der­lich ist. Die ak­tu­elle Recht­spre­chung des BGH ermöglicht es Wärme­ver­sor­gung, ent­ge­gen dem ak­tu­el­len Wort­laut der AVB­FernwärmeV, ihre Preis­an­pas­sungs­klau­seln durch öff­ent­li­che Be­kannt­ma­chung zu ändern.

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