Zu diesem Zweck hat sie
- einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 % der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen und
- einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite
festgesetzt. Die Höhe der Quote hatte die BaFin aus dem Wohnimmobilienstresstest der Deutschen Bundesbank übernommen und bei ihrer Festsetzungsentscheidung auch die Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des European Systemic Risk Boards (ESRB) mitberücksichtigt.
Hinweis: Die BaFin hat den Banken eine Übergangsfrist eingeräumt, so dass die zusätzlichen Kapitalanforderungen erst zum 1.2.2023 vollständig erfüllt werden müssen. Damit wird den Banken Zeit gewährt, eine ausreichende Unterlegung der neuen Kapitalanforderungen sicherzustellen.
Nach Berechnung der Aufsicht werden mit den beiden Kapitalpuffern rd. 22 Mrd. Euro an hartem Kernkapital im Bankensystem zur Verlustabsorption konserviert, 17 Mrd. Euro über den antizyklischen Kapitalpuffer und 5 Mrd. Euro über den sektoralen Systemrisikopuffer. Laut Aussagen des BaFin-Chefs Mark Branson sind die erhöhten Kapitalanforderungen von den meisten Banken durch bestehendes Überschusskapital erfüllbar. Nur bei wenigen Instituten entstünde ein erhöhter Kapitalbedarf, der von der Aufsicht auf insgesamt 200 Mio. Euro geschätzt wird.
Die Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund der seit 2010 dynamischen Entwicklung der Preise und der Kreditvergabe am Wohnimmobilienmarkt erlassen.
Nach den Ausführungen des BaFin-Chefs Mark Branson belaufen sich die Wohnimmobilienkredite in Deutschland auf 1,6 Billionen Euro. Die Corona-Pandemie hat den Boom im Wohnimmobiliensektor weiter verstärkt, bundesweit ist eine Überbewertung der Wohnimmobilien von 10 % bis 30 % gegenüber Werten, die sich aus Fundamentaldaten ableiten lassen, festzustellen. Durch eine derartige Überbewertung der Wohnimmobilien besteht ein erhebliches Risiko für langfristige Bewertungskorrekturen. Mit den zudem erwarteten weiteren Preissteigerungen wird eine Ausweitung des fremdfinanzierten Erwerbs befürchtet, der von einer Überschätzung der Schuldendienstfähigkeit der Kreditnehmer sowie der Werthaltigkeit der Immobilien seitens der Institute flankiert wird. Damit steigen nach Auffassung der Aufsicht die Risiken für den Immobilienmarkt, bspw. das Risiko, dass bei Preiseinbrüchen die Kreditsicherheiten nicht mehr ausreichen und die Verwertung der Sicherheiten zu weiteren Preiseinbrüchen führt.
Die festgesetzten Kapitalpuffer sollen diesen Risiken sowohl für den Wohnimmobilienmarkt als auch für die Realwirtschaft begegnen und insbesondere eine prozyklische Einschränkung der Kreditvergabe mit negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft begrenzen und die Institute hier krisenfester machen.
Hinweis: Die BaFin erwartet zusätzlich von den Kreditinstituten eine zukünftig konservativere Bewertungs- und Kreditvergabepraxis sowie eine restriktive Behandlung von Finanzierungen mit hohem Beleihungswert (Loan to Value oder LTV). Die Sicherstellung der Schuldenfähigkeit der Kreditnehmer auch in Stressphasen, z.B. bei steigenden Zinsen, ist der Aufsicht hier ein weiteres Anliegen. Sie behält sich laut Pressemitteilung vom 12.01.2022 vor, perspektivisch eine Obergrenze für den Fremdkapitalanteil bei Wohnimmobilienfinanzierungen festzusetzen.
Was bedeutet das für die Kreditinstitute?
Zum einem müssen die Kreditinstitute mehr Kapital vorhalten, um die Mindestquoten einzuhalten. Zum anderen ist eine Überprüfung der Kapitalplanung (Jahres- und Mittelfristplanung) notwendig, da die Festsetzung der Puffer sich auf die Differenz zwischen der geplanten Kapitalquote und der Mindestkapitalquote auswirkt. Ggfs. ist die Kapitalplanung bei sich abzeichnenden Engpässen anzupassen. Außerdem empfiehlt sich aufgrund der Erwartungshaltung der BaFin eine Überprüfung der Bewertungs- und Kreditvergabepraxis, insbesondere mit Blick auf das LTV-Verhältnis.
Hinweis: Unabhängig vor der gesetzlichen Pflicht zur Erfüllung der Kapitalanforderungen zeichnet sich derzeit aufgrund der Inflation und den Folgen des Ukraine-Krieges eine rasante Verteuerung bei den Hypothekenzinsen ab.